Rücktrittsrecht?!?
Hallo Ich habe vor ziemlich genau 11 Tagen bei dem haarlaserentfernungsistitut Namens Hairfree einen Vertrag abgeschlossen über 1760€ (mehrere Behandlungen) ich sagte der Dame das ich dies vorerst mit meinem Freund abklären müsse, ob wir uns derzeit eine solche finanzielle Belastung leisten können, da wir derzeit auch noch einen Kredit abzuzahlen haben. Wir setzten dennoch einen Vertrag auf u die nette Dame notierte sich meine bankverbindung etc. . Sie Versicherte mir das falls ich mich doch dagegen entscheiden würde, sie die Dokumente einfach zerreißen würde. Nun, 11 Tage später teilte ich ihr per E-Mail mit, dass es nun tatsächlich nicht hin haut, ich mir noch mehr finanziellen Druck nicht leisten kann u sie mir den Termin streichen solle, kurz drauf kam die Mail zurück, dass sie dies bedaure, ich aber dennoch die 1760€ zu Zahlen habe. Ich rief also dort an, erinnerte sie daran das sie, wie oben beschrieben, die Dokumente zerreißen würde, würde ich mich doch dagegen entscheiden. Daran schien die gute sich nicht mehr erinnern zu können u drohte es an die Rechtsabteilung weiter zu leiten, setzte mir eine 2 Tage Galgenfrist mich bei ihr zu melden, die Sache bis dahin überdacht zu haben u persönlich mit ihr zu sprechen. Von dem Wort "Rücktrittsrecht" wollte sie nichts wissen, ich habe keines, da ich eine kundenvereinbarung unterzeichnet habe u keinen internetkauf getätigt habe. Ich werde ihr per Eil Post u per Einschreiben nochmals zukommen lassen, dass ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch mache u dann abwarten. Was haltet ihr davon? Ähnliche Erfahrung? Vlt sogar mit Hairfree? Danke für jede Antwort
11 Antworten
Vorsicht, das 14-tägige Rücktrittsrecht gibt es nur im Fernabsatz. Das hier ist aber kein Fernabsatz.
Ich würde das mal einem Anwalt vorstellen. Die Erstberatung bei einem Anwalt kostet ca. 40 Euro. Dabei den Anwalt fragen, ob hier nicht eine Kündigung nach Werkvertragsrecht nach § 649 BGB möglich wäre. Für meine Begriffe handelt es sich hier nämlich um einen Werkvertrag. Und da die Tante bisher gar keine Leistungen erbracht hat und auch keine Aufwendungen hatte, könnte sie dabei ganz gut leer ausgehen. Vielleicht findet der Anwalt auch noch unwirksame Klauseln im Vertrag u.s.w.
Danke für die Antworten. Ich habe mich grad mit einer Dame unterhalten die in Sachen Rechtsfragen einfach Top ist, da sie sich seit Jahrzehnten damit beschäftigt. Ich solle mir keine sorgen machen, da ich jederzeit von einem Vertrag zurücktreten kann, auch wenn dies nicht in den AGB's steht u auch dann wenn der Vertrag "kein" Vertrag sondern eine Kundenvereinbarung ist. Ich habe nach Unterzeichnung 14 Tage zeit zurückzutreten. In Zukunft mache ich mein Kreuz nicht mehr so unbedacht. Egal wie seriös die Einrichtung aussehen mag.
Ich fürchte, die Dame hat dir mündlich was versprochen, um dich hinzuhalten und zu einer Unterschrift zu drängen. Du hast laut BGB kein Rücktrittsrecht, da es sich nicht im ein Online abgeschlossenen Vertrag handelt. Tut mir leid, aber da warst du sicher blauäugig. Auch wenn es jetzt schwer fällt, es wird nicht billiger - nutze die Leistung, die du vertraglich gebunden hast und zahl normal den Betrag / die einzelnen Behandlungen. Da was gegen machen zu wollen, wird dir nichts bringen. Du kannst nur daraus lernen.
es gibt kein Rücktrittsrecht von Verträgen die du in einem Laden abschließt, das gibts es nur bei online- oder Haustürgeschäften
Hab mich informiert, ich habe eine Frist von 14 Tagen zurückzutreten
ich hatte ein ähnliches Problem, die 14 Tage kannst du vergessen wenn es kein Haustürgeschäft war. Meine Sache ging vor Gericht und ich mußte einen Teil der Kosten tragen!