Rücktritt von Kaufvertrag - Segmüller
Hallo, brauche mal wieder Hilfe! Habe Samstag vor einer Woche bei Segmüller Möbel gekauft - jetzt wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass es auf einer Wandseite Platzprobleme gibt - beim Öffnen einer Tür. Vorschlag des Verkäufers: Aufzahlung und individuelle Kürzung des Abschlussschrankes. Für mich das Problem: Ich soll an der Wand 5-8 cm Luft lassen, um eine Tür (PC-Schrank öffnen zu können) - möchte ich auf gar keinen Fall. Nun überlege ich, ob ich von dem Kaufvertrag komplett zurück treten kann? Hat jemand von Euch Erfahrung / Kenntnis? Anzahlung habe ich noch keine geleistet - steht für Mitte der Woche an. Bitte um Eure Hilfe / Antwort!!! Harald
8 Antworten
also zurücktreten ist so einfach nicht,wie du ja nun mittlerweile weisst ;-)
aber, es gibt zum einen die möglichkeit über die 5-6cm eine Blende zu setzten, so dass es für dich von vorne nicht aussieht wie ein loch und es eben auch nicht zum schmutzeck werden kann.
andere möglichkeit ist, eben sich etwas ganz neues raus zu suchen.
Das geschäft an sich, gibt dir sobald du einen Anzahlung geleistet hast dein geld nicht so schnell zurück sondern versucht dich natürlich erstmal zu halten. was ja auch rechtens ist.
wenn du gar nichts anderes finden solltest, dass bleibt dir noch die option den betrag der anzahlung als gutschein zu bekommen. dies kannst du ja dann auf etwas anderes anrechnen.
Aber so wie sich das anhört, waren die möbel nicht gerade billig, d.h. es müsste ein Markenhersteller sein und die Blende daher kein Probelm sein.
Ausserdem solltest du überlegen diesen PC schrank vllt. nicht als abschluss zu stellen sondern in die mitte, so dass das problem mit der Tür ja gar nicht aufkommt.
Hallo Harald173,
veilleicht wäre es einfacher, den Vertrag Deinen Bedürfnissen anzupassen, d. h. einen anderen Schrank zu bestellen. Ich würde über meine Probleme und Überlegungen offen reden mit dem Verkäufer. Einfacher als den Schrank zu kürzen ist es auf jeden Fall.... Oder kann man die kürzere Schrankversion einfach bestellen?
Gruß. Emmi
Wenn du im Verkaufshaus der Firma bestellt hast, gibt es keine Rücktrittsmöglichkeit.Schau dir dazu die AGB auf deinem Kaufvertrag an.
Und merke:Mit dem Kopf durch die Wand wollen,bringt dich nicht weiter.Ein ruhiges Gespräch hat meistens mehr Erfolg.
Nimm noch einmal das genaue Mass des Raumes bzw.der Wand,wo die Möbel stehen sollen,und spreche mit dem Verkäufer über eine Auftragsänderung,notfalls auch mit dem Geschäftsführer.
Du kannst zurücktreten, wenn der Schrank nicht mit den zugesicherten Eigenschaften geliefert wurde.
Wenn Du Dich jedoch einfach vermessen hast oder Dir einfach nicht klar war, dass die Schranktür nicht zu öffnen sein würde, kannst Du nicht so einfach aus dem Vertrag raus.
Dann könntest Du Dich nur auf "Irrtum" lt. BGB berufen und erklären, du hättest Dich über die Eigenschaften des Schranks geirrt. Wenn Du das sauber argumentieren kannst, kannst Du lt. BGB zurücktreten.
Nun, prinzipiell Mängel hat der Schrank ja nicht - Bestellung wurde so angenommen - Ich wurde nur jetzt - 1 Woche später angerufen, dass das so nicht geht - und jetzt soll ich halt zur Wand hin 5-8 cm Luft lassen um genug Platz zum Öffnen einer Falttür zu haben - würde doch bescheuert aussehen oder? Davon abgesehen, dass dies "Totraum" in einem nicht großen Zimmer bedeuten würde - wurde mir bei Bestellung definitiv nicht gesagt. Harald ????????????????????
@shalom : Du irrst dich gewaltig.
Das stellt einen Mangel dar.
Du kannst es so begründen, dass dann das Möbel nicht mehr passt (der Verkäufer kennt Dein Wohnzimmer ja nicht).
Du sagtest ja, dass Du das so nicht willst.
So (mit den in meiner Antwort gegebenen Tipps) kommst Du problemlos aus dem Kaufvertrag heraus.