Wasseranschluss in der Küche

12 Antworten

Wie schon hier mehrfach angesprochen bietet sich dafür ein Niederdruck Untertischspeicher an, der allerdings eine dazupassende Niederdruckarmatur (hat 3 Anschluss-Schläuche) voraussetzt. Der Kaltwasseranschluss für eine Waschmaschine und der Ablauf (wenn in geeigneter Höhe) können auch für eine Spüle verwendet werden. Die Voraussetzungen für ein Küche ist ein Wasseranschluss und ein Ablauf, Warmwasser ist eine Draufgabe und kein Grund für eine Nachbesserung durch den Vermieter..

Ein Durchlauferhitzer würde eine Anschlussleistung von ca. 18kW erfordern und macht hier auch keinen Sinn, weil man nicht so große Mengen wie z.B. in einer Dusche benötigt.

Meines Erachtens ist es in Deutschland mindestens gesetzlich vorgeschrieben, dass Küchen in Mietwohnungen mit einer Spüle inkl. Warmwasser (ggf. mit Durchlauferhitzer oder Wasserspeicher) ausgestattet sein müssen. Es gibt hier zwar Unterschiede zwischen den Bundesländern, aber das ist das mindeste.

XtraDry  14.04.2011, 19:56

Nein, definitiv nicht...

Kristall08  14.04.2011, 12:59

Spüle? Nein. Die ist Bestandteil der Kücheneinrichtung und Sache des Mieters. Wasseranschluss? Ja.

FordPrefect  14.04.2011, 12:55

Falsch. Die aktuellen Mindeststandards gelten nur für Neu- nicht jedoch für Bestandsbauten.

Sorbas48  14.04.2011, 12:41

und welches Gesetz wäre das dann?

Für neue Wohnungen gibt es sehr wohl Normen, welche die Mindestausstattung festlegen, z.B. für die Elektrik die DIN 18015, für bestehende Wohnungen greifen aber diese Normen nicht!

 

Eine Küche ohne Spüle? ist keine Küche. Deine Freundin sollte mit ihrem Vermieter dringend vorher absprechen, wer die Kosten für einen Wasseranschluß und Abwasseranschluß übernimmt, ebenso für einen Boiler oder Durchlauferhitzer.

Wenn eine Wohnung mit Küche gemietet wurde, ist zumindest ein Wasseranschluss für eine Spüle erforderlich und dafür ist der Vermieter zuständig.

Für eine Spüle brauchst du einen Wasserzulauf und eine Abwasserleitung, die müssen fachmännisch verlegt werden.

Warmwasser ist keine Pflicht, dafür muss der Mieter ggf. selbst sorgen.

Ihr solltet mit dem Vermieter reden, dass er die Installation für eine Spüle vornehmen lässt, ansonsten würde ich - falls Küche im MV aufgeführt ist - die Miete entsprechend mindern und ihr müsst ggf. die Installation durch einen Fachbetrieb selbst in Auftrag geben.

Es gibt "miniatur" Durchlauferhitzer, nur die haben mit typisch 2kW nur eine geringe Leistung. Da ist ein Wasserkocher auch nicht viel langsammer um heißes Spülwasser zu bereiten. Am besten ist ein sogenanntes "5-Liter Gerät". Das gibt es als Untertisch- und als Übertischgerät.

Das Untertischgerät ist unter der Spüle eingebaut und hält ständig 5 Liter heißes Wasser bereit. Hier ist es zweckmäßig eine Schaltuhr zu benutzen um Strom zu sparen.

Das Übertischgerät hängt an der Wand, man muß erst die gewünschte Menge an Wasser durch aufdrehen eines Ventils einfüllen, die Temperatur einstellen und auf "Start" drücken. Das Heiße Wasser kann man dann über ein weietres Ventil auslaufen lassen und bei Bedarf mit kaltem Wasser mischen. Das ist zwar etwas Umständlicher und man muß warten bis das Wasser heiß ist, dafür spart das am meisten Strom da immer nur so viel Wasser wie benötigt wird erwärmt wird. Kommt die Wasserleitung über dem Becken aus der Wand ist ein Übertischgerät sowiso die einfachste Wahl da man nichts umbauen muß, nur den Hahn durch das Gerät ersezen muß.