Heizung von der wand gefallen..... wer zahlt?

10 Antworten

Die Haftpflichtversicherung kommt dann auf, wenn du bei andern etwas kaputt machst. Die Gebäudeversicherung tritt bei Sturmschäden, Hagel etc. ein. Da musst du wohl selbst für den Schaden aufkommen. Frag einfach bei deiner Versicherung nach!

XtraDry  14.02.2011, 19:41

Warum das???

ostia  14.02.2011, 19:48
@XtraDry

Was? Bei der Versicherung nachfragen? Fragen kostet nix. Wahrscheinlich wird sie aber abwinken.

XtraDry  14.02.2011, 19:53
@ostia

Warum der Mieter für den Schaden selbst aufkommen sollte??? Was hat er damit zu tun???

ostia  14.02.2011, 19:57
@XtraDry

Hat man als Mieter eine Gebäudeversicherung? Wäre mir neu. Als Hausbesitzer aber sollte man die tunlichst haben. Und die kommt dafür nicht auf.

XtraDry  14.02.2011, 20:00
@ostia

Sorry, ich hab' mich verlesen, ich dachte, der Fragesteller sei Mieter...

Die Gebäudeversicherung zahlt hier nicht...

ostia  14.02.2011, 20:03
@XtraDry

Siehste, wer lesen kann, ist echt im Vorteil ;) - nix für ungut!

XtraDry  14.02.2011, 20:04
@ostia

Stimmt, manchmal soll das helfen... ;-)

wenn sie ohne eigenes zutun gefallen ist zahlt die gebäudeversicherung, ist allerdings jemand für den fall verantwortlich muss dessen haftpflicht zahlen (wenn er denn eine hat)

user1439  14.02.2011, 19:35

schwachsinn

Helli01  14.02.2011, 19:46
@XtraDry

heizkörper sind bestandteil des gebäudes, fällt die heizung ohne fremdeinwirkung runter ist die gebäudeversicherung in der pflicht, ist doch vollkommen logisch

XtraDry  14.02.2011, 19:50
@Helli01

Zunächst mal zahlt eine Gebäudeversicherung grundsätzlich NIE für die Reparatur selbst, sondern nur für die durch den eigentlichen Schaden entstandenen Folgeschäden (hier z.B. Wasserschaden, Schaden am Fußboden durch fallenden Heizkörper etc.).

Außerdem zahlt die Gebäudeversicherung nur für Schäden durch Feuer, Sturm und Schäden an WasserLEITUNGEN. Und ein Heizkörper ist KEINE Wasserleitung, galub mir, ich weiß das... ;-)

Ob dies Deiner Meinung nach logisch ist, ist hierfür vollkommen irrelevant...

Helli01  14.02.2011, 19:52
@XtraDry

und wer zahlt dann ???

XtraDry  14.02.2011, 19:53
@Helli01

Natürlich der Vermieter, es ist sein Haus...

XtraDry  14.02.2011, 20:01
@XtraDry

Sorry, ich sehe gerade, dass der Fragesteller nirgends schrieb, er sei Mieter...

lottepappe  15.02.2011, 08:34
@XtraDry

FALSCH!! Heizungskörper zählt auch unter Wasserführende Leitungen. Genauso Flüssigkeiten aus Klima- oder Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen sind sowohl in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mitversichert.

Nur ist dieser Schaden nicht versichert, da keine Versicherung bei "Fusch am Bau" reguliert !! Und wenn ein Heizkörper einfach so von der Wand fällt ist das eben FUSCH

 

Merkwürdige Geschichte...

Der Vermieter zahlt, die Gebäudeversicherung zahlt nicht, da der Schaden nicht an einer WasserLEITUNG entstanden ist...

Das ein Heizkörper mal von der Wand fallen kann, kann schon sein, wenn die Befestigungen in der Wand sich unbemerkt lösen, dass Mauerwerk um die Dübel porös ist/wird...

Dass dabei aber ansonsten gar kein Wasserschden durch austretendes Heizungswasser entstanden ist, ist schon seeehr merkwürdig...

Heizungskörper zählt auch unter Wasserführende Leitungen. Genauso Flüssigkeiten aus Klima- oder Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen sind sowohl in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mitversichert. Nur ist dieser Schaden nicht versichert, da keine Versicherung bei "Fusch am Bau" reguliert !! Und wenn ein Heizkörper einfach so von der Wand fällt ist das eben FUSCH

zorngickel  16.02.2011, 13:36

.... kann, muss es aber nicht. Es kommt durchaus auf die Bausubstanz an. Es gibt zur genüge altes Gemäuer in dem man kaum etwas Befestigen kann, und wenn, hält es mal gerade so. Heizkörper sind keine Turngeräte, werden die unsachgemäß benutzt, kann es durchaus auch mal passieren dass so eine Halterung abknickt, oder herausreißt. Noch gibt es keine Vorschrift dass in nichtöffentlichen Gebäuden alles Vandalensicher angebracht sein muss.

lottepappe  17.02.2011, 10:45
@zorngickel

Wenn dein Mauerwerk löchrig ist wie ein Schweizer Käse und der Heizkörper fällt ab, dann ist trotzdem keine Leistung der Wohngebäude-Versicherung gegeben. Warum auch? Wenn z.b. ein Fremdes-Kind auf der Heizung rumturnt und der Heizkörper fällt ab, ist das wieder ein ganz anderer Fall und die Private-Haftpflichtversicherung würde greifen. Aber auch nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.. Oder habe solche Zusatzpakete versichert wo es keine Rolle spielt..

Eigentümer oder Mieter? Eigentümer könnten bei der Gebäudeversicherung anfragen, Mieter könnten bei der Haftpflicht anfragen.

XtraDry  14.02.2011, 19:41

Unfug...

Rheinflip  14.02.2011, 20:05
@XtraDry

Wie lautet denn der geneigte Fug?

XtraDry  14.02.2011, 20:08
@Rheinflip

Der Eigentümer muss selbst zahlen, es gibt keine Versicherung, die für so eine Schaden aufkommen müsste (aus Kulanz bei der Gebäudeversicherung fragen kostet nichts, macht aber wenig Sinn), insbesondere nicht die Haftpflichtversicherung eines potentiellen Mieters (das war mit Unfug gemeint)...

Rheinflip  14.02.2011, 20:13
@XtraDry

Wenn der Mieter durch Unachtsamkeit oder anders unbeabsuchtigt einen Schaden bei anderen verursacht, dann wäre die Haftpflicht dran. Wie das hier aussehen könnte? keine Ahnung, wie sowas überhaupt passiert.