Rücktritt aus Kaufvertrag (Küche) bei 0% Finanzierung

3 Antworten

nicht Ihr tretet vom Vertrag zurück, sondern der Verkäufer sagt, dass er die Kücht nicht in der gewünschten Form liefern kann und damit tritt er vom Vertrag zurück. Abgesehen davon: ist denn wirklich bei 2 Personen ein Geschirrspüler erforderlich? sooo viel Geschirr fällt da doch wirklich nicht an und da reicht ein Durchlauferhitzer für heißes Wasser über oder unter der Spüle allemal aus um das Geschirr mit der Hand zu spülen.

bronkhorst  04.09.2014, 22:53
Abgesehen davon: ist denn wirklich bei 2 Personen ein Geschirrspüler erforderlich?

Philosophische Frage - man könnte auch fragen, ob früher die Leute nicht auch ohne Innentoilette sehr glücklich waren...

Ein Geschirrspüler ist ein Komfortmerkmal - und, wie gern vorgerechnet wird, insgesamt auch energieeffizienter und wassersparender als Handspülen... insofern beantworten wir uns die Frage - ebenfalls zu zweit - mit ja.

Candlejack  05.09.2014, 08:47
ist denn wirklich bei 2 Personen ein Geschirrspüler erforderlich?

es gibt viele Geräte im Haushalt, die nicht erforderlich sind, aber im Sinne von Faulheit und Bequemlichkeit angeschafft werden. So auch ein Geschirrspüler ;-)

Die Finanzierung ist wirklich kein Problem:

Erstens wird irgendwo im Vertrag dazu stehen, dass sie in Verbindung mit einer Lieferung oder Leistung des Anbieters steht - fällt diese weg, fällt auch die Finanzierung flach.

Zweitens kann ich mir kein Unternehmen des Universums vorstellen, das auf die Idee käme, jemandem gewaltsam eine 0% Finanzierung aufzudrängen. Dafür muss der Anbieter einer Bank mehrere Prozent Zinssubvention zahlen, was ja sinnlos rausgeschmissenes Geld wäre.

Das verstehe ich nicht.

Ihr braucht doch nicht vom Vertrag zurückzutreten, wenn Euer Vertragspartner seine Leistung nicht bringen kann. Der Vertrag ist doch damit hinfällig.

Oder habe ich irgendwas überlesen?

KoRnFrEaK87 
Beitragsersteller
 04.09.2014, 20:17

Naja weil halt die Finanzierung schon unterschrieben ist. Zum einen halt der Kaufvertrag und zum anderen halt die Finanzierung. Ich frage, weil hier im Forum auch schon mal jemand so etwas ähnliches erfragt hat.

http://www.gutefrage.net/frage/ruecktritt-aus-kaufvertrag-von-einbaukueche-mit-0-finanzierung

Dort ist es aber der Fall, dass zuerst der Vertrag unterschrieben wurde und dann alles vermessen, bei uns war es andersrum. Ich habe nur keine Lust irgendwelche Stornogebühren zu bezahlen oder das Aufmaß oder sonst irgendetwas, nur weil dem danach einfällt, dass es doch nicht geht.

Mikkey  04.09.2014, 20:24
@KoRnFrEaK87

Es geht Dir doch um eine ganz anderen Sachverhalt.

Du hast nur einen Vertrag über eine Küche geschlossen, wenn der Verkäufer nicht vertragsgemäß liefern kann, muss er vom Vertrag zurücktreten.

Wenn ein Kredit in Zusammenhang mit einem Verkauf vereinbart wird, handelt es sich um ein Koppelgeschäft - der Kreditgeber kann beim Nichtzustandekommen nicht auf die Kreditgewährung bestehen - erspare mir hier nach einer Quelle zu suchen, es gibt diverse Urteile dazu.