Rücktritt aus Kaufvertrag (Küche) bei 0% Finanzierung
Hallo, ich ziehe demnächst mit meiner Freundin zusammen und wir haben eine Küche geplant. Aufgrund des außergewöhnlichen Grundrisses war ein Aufmaß nötig. Nach einigem hin und her und erfoltem Aufmaß, haben wir die Küche anhand der genauen Daten geplant. Da ein Teil der Küche mit 101cm breite recht klein war, haben wir es zusammen mit dem Verkäufer nach einer Weile hinbekommen, dort eine 60er Geschirrspüler und daneben ein Unterschrank mit Spülbecken drauf reinzubekommen (und ja es geht NUR da, aufgrund der Wasseranschlüsse). Nach erfolgter Planung haben wir eine 0% Finanzierung gewählt und über 2 Jahre abgeschlossen. Die Unterschrift unter die Finanzierung haben wir gestern, am 03.09.2014 getätigt.
Nachdem wir nun dachten, es ist alles klar, meldet sich heute, ein Tag nach Unterschrift der Verkäufer telefonisch um uns mitzuteilen, dass nach Rücksprache (am heutigen Tag, 04.09.2014) mit einem Monteur es angeblich doch nicht möglich ist, dort einen 60er Geschirrspüler unterzubringen. Nun meine Frage, können wir trotz Unterschrift vom Kaufvertrag zurücktreten? Wir haben die Unterschrift getätigt, nachdem vermeitlich alles in Sack und Tüten war. Nach dem es jetzt angeblich so nicht möglich ist, wie wir das geplant haben, möchten wir vom Kauf und logischerweise auch der Finanzierung zurücktreten.
3 Antworten
nicht Ihr tretet vom Vertrag zurück, sondern der Verkäufer sagt, dass er die Kücht nicht in der gewünschten Form liefern kann und damit tritt er vom Vertrag zurück. Abgesehen davon: ist denn wirklich bei 2 Personen ein Geschirrspüler erforderlich? sooo viel Geschirr fällt da doch wirklich nicht an und da reicht ein Durchlauferhitzer für heißes Wasser über oder unter der Spüle allemal aus um das Geschirr mit der Hand zu spülen.
Abgesehen davon: ist denn wirklich bei 2 Personen ein Geschirrspüler erforderlich?
Philosophische Frage - man könnte auch fragen, ob früher die Leute nicht auch ohne Innentoilette sehr glücklich waren...
Ein Geschirrspüler ist ein Komfortmerkmal - und, wie gern vorgerechnet wird, insgesamt auch energieeffizienter und wassersparender als Handspülen... insofern beantworten wir uns die Frage - ebenfalls zu zweit - mit ja.
ist denn wirklich bei 2 Personen ein Geschirrspüler erforderlich?
es gibt viele Geräte im Haushalt, die nicht erforderlich sind, aber im Sinne von Faulheit und Bequemlichkeit angeschafft werden. So auch ein Geschirrspüler ;-)
Die Finanzierung ist wirklich kein Problem:
Erstens wird irgendwo im Vertrag dazu stehen, dass sie in Verbindung mit einer Lieferung oder Leistung des Anbieters steht - fällt diese weg, fällt auch die Finanzierung flach.
Zweitens kann ich mir kein Unternehmen des Universums vorstellen, das auf die Idee käme, jemandem gewaltsam eine 0% Finanzierung aufzudrängen. Dafür muss der Anbieter einer Bank mehrere Prozent Zinssubvention zahlen, was ja sinnlos rausgeschmissenes Geld wäre.
Das verstehe ich nicht.
Ihr braucht doch nicht vom Vertrag zurückzutreten, wenn Euer Vertragspartner seine Leistung nicht bringen kann. Der Vertrag ist doch damit hinfällig.
Oder habe ich irgendwas überlesen?
Es geht Dir doch um eine ganz anderen Sachverhalt.
Du hast nur einen Vertrag über eine Küche geschlossen, wenn der Verkäufer nicht vertragsgemäß liefern kann, muss er vom Vertrag zurücktreten.
Wenn ein Kredit in Zusammenhang mit einem Verkauf vereinbart wird, handelt es sich um ein Koppelgeschäft - der Kreditgeber kann beim Nichtzustandekommen nicht auf die Kreditgewährung bestehen - erspare mir hier nach einer Quelle zu suchen, es gibt diverse Urteile dazu.
Naja weil halt die Finanzierung schon unterschrieben ist. Zum einen halt der Kaufvertrag und zum anderen halt die Finanzierung. Ich frage, weil hier im Forum auch schon mal jemand so etwas ähnliches erfragt hat.
http://www.gutefrage.net/frage/ruecktritt-aus-kaufvertrag-von-einbaukueche-mit-0-finanzierung
Dort ist es aber der Fall, dass zuerst der Vertrag unterschrieben wurde und dann alles vermessen, bei uns war es andersrum. Ich habe nur keine Lust irgendwelche Stornogebühren zu bezahlen oder das Aufmaß oder sonst irgendetwas, nur weil dem danach einfällt, dass es doch nicht geht.