Rückgaberecht Tierheimhund?
Hallo allerseits,
Vor 9 Tagen haben wir zwei Hunde vom Tierheim übernommen.
Durch das Unterzeichnen der Tierabgabevertrags und der Bezahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 460 Euro (230 pro Hund), ging das Eigentum an mich über.
Demnach muss das doch nichts anderes als ein Kaufvertrag gewesen sein.
Somit habe ich ein gesetzliches Rückgaberecht und müsste die Schutzgebühr im Falle einer Rückgabe zurückerhalten.
PS: mir liegt wirklich etwas an den Hunden und niemand hat vorhersehen können, dass die Hündin aggressiv auf meinen Sohn und seine Großeltern reagieren wird (die Wohnen mit im Haus). Wir hatten mehrere Probetage und waren sehr oft Gassi. Wir machen uns wirklich Sorgen um die Sicherheit meiner Kinder, da mein Vater schon (grundlos) gebissen wurde. Ich würde es ja mit Hundetrainer versuchen, aber die anderen haben viel zu viel Angst und es belastet das Familienklima sehr.
Vielen Dank für eure Antworten.
Und nochmal: mir und meiner Familie liegt sehr viel an den Hunden aber sie passen nunmal nicht zu uns. Wir möchten es ihnen nicht antun, dass sie wieder zurückmüssen, aber es ist soweit gekommen, dass niemand (außer mir) mehr in den Garten kann wenn die Hunde draußen sind.
12 Antworten
Warum um alles in der Welt kommst du hier her und stellst diese Frage?
Sind wir das Tierheim? Haben wir einfluss auf das Tierheim? Wohl eher nicht.
Wenn wir dir sagen „klar du bekommst das Geld zurück“, bringst du die Hunde dann zurück?
Wenn wir sagen „nein, die nehmen zwar die Hunde wieder, behalten aber das Geld“, was machst du dann mit den Hunden?
Haben unsere Antworten mit deinem Zukünftigen handeln zu tun?
Sei vernünftig und bring beide Hunde zurück und verzichte halt auch aufs Geld.
Ich habe da ein paar Fragen:
- wie alt sind die Hunde und was für eine Rasse?
- habt ihr schon mal Hunde gehabt?
- habt ihr euch vorher informiert wie man mit Hunden umgehen muß?
- hat das TH euch über die Eigenarten der Hunde informiert?
- wieso dann gleich 2 Hunde?
- ist das vielleicht nur eine Schutzbehauptung, da ihr damit überfordert seid?
- was passiert mit den Hunden, wenn ihr das Geld nicht zurück bekommt?
Das ist zwar nicht die Antwort auf deine Frage, aber es macht mich wütend, wenn ich so etwas lese, denn ein Hund ist auch ein Lebewesen und keine Ware. Ich kann mir nicht vorstellen, dass euch was an den Hunden liegt. Ein Hund beisst in der Regel nicht ohne Grund, irgendwas muß da passiert sein. Nach nur 9 Tagen gebt ihr schon auf. Meiner Ansicht nach habt ihr den Hunden gar keine Chance gegeben bei euch anzukommen. Wie würdet ihr euch fühlen, wenn ihr von heute auf morgen aus eurer gewohnten Umgebung rausgerissen werdet und zu wildfremden Menschen und in für euch fremde Umgebung kommen würdet? Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein TH solch angeblich bissige Hunde abgibt. Euch hätte von Anfang an klar sein müssen, das man bei TH-Hunde besonders viel Geduld braucht, da man in der Regel nicht weiß was sie bisher erlebt und durchgemacht haben. Mir tun die Hunde sehr leid, aber es ist vielleicht auch besser, dass ihr die Hunde wieder abgebt, damit sie ein neues besseres Zuhause finden. Ob ihr das Geld wieder zurück bekommt, liegt m.E. im Ermessen des TH.
Dabei handelt es sich in der Tat EBEN NICHT um einen normalen Kaufvertrag. Du darfst z.B. in der regel dieses Tier auch nicht einfach weiter verkaufen.
in der regel sind diese sogenannten schutzverträge rein zivielrechtlich nichts weiter wie kaufverträge. mit der zahlung der "schutzgebür" erwirbst du vollumfänglich das eigentum an diesem tier. es kann unter umständen zu einschränkenden klauseln im schutzvertrag kommen die in der regel nicht rechtsbindend sind.
Wie kommst du denn überhaupt darauf, dass es im dt. Kaufvertragsrecht ein "Rückgaberecht" gibt??
Das ist völlig falsch - das gibt es nur im Fernabsatzhandel, also immer dann, wenn du VOR dem Kauf die Ware nicht selbst prüfen kannst.
Das hast du im Tierheim aber gekommt!
Fehlen den Hunden schriftlich zugesicherte Eigenschaften oder haben sie einen Sachmangel? Das wären Gründe eine Nachbesserung verlangen zu können oder sogar u.U.Gründe, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
So kannst du die Tiere auch nicht einfach so wieder zurückgeben und deinen "Kaufpreis" zurückverlangen. Gibst du sie zurück, dann sicher ohne dass du dein Geld wiederbekommst ...
Das ist die rechtliche Seite! Über die ethisch-moralische Seite möchte ich mich hier jetzt besser nicht auslassen!
Meine Güte, die armen armen Hunde
Und warum gleich zwei das begreife ich nicht .
vor allem gleich 2 Hunde, kaum zu glauben.
Die meisten anderen haben es ja bereits geschrieben: Ein "gesetzliches Rücktrittsrecht" ist leider immernoch ein sehr weit verbreiteter Irrglaube. Ein solches Recht gibt es nur bei ganz bestimmten Vertragsarten, z.B. bei Online- und Haustürgeschäften.
Du schreibst, ihr seid mehrmals mit den Hunden spazieren gewesen, bzw. habt sie im Tierheim besucht. Waren dein Sohn und die Großeltern dort nicht mal dabei? Wollten überhaupt alle Hausbewohner die Hunde?
Ich gehe davon aus, dass das Tierheim die Hunde im Notfall zurücknehmen würde um schlimmeren Schaden von ihnen abzuwenden. Du solltest dir allerdings darüber im Klaren sein, was solch ein Vorgehen mit einem Tier machen kann. Unser Hund wurde ganze drei Mal vermittelt, bevor er letztendlich zu uns gekommen ist - jedesmal wurde er nach wenigen Tagen wieder zurückgebracht, weil er scheinbar jemanden geschnappt hat. Und das, obwohl das Tierheim über seine Unsicherheit und das daraus resultierende Verhalten von Anfang an aufgeklärt hat. Tja, besser gemacht hat sein Lebenslauf sein Verhalten nicht, es war ein ganzes Stück Arbeit, bis er wieder Vertrauen gefasst hat und sich auf Menschen eingelassen hat.
Was spricht denn genau gegen einen Hundetrainer? Dort können gerade diejenigen bei euch, die Angst haben lernen, wie sie mit den Hunden umgehen sollten, bzw. wie die Kommunikation bei Hunden funktioniert...