Laut Schutzvertrag bleibt Tierhilfeorganisation immer Eigentümer?
Hallo zusammen, habe folgendes Problem: Eine Tierhilfeorganisation bietet auf ihrer Internetplattform einen Hund an. Der Hund sagt mir zu, alles passt, aber ich soll, um den Hund mitnehmen zu können einen Schutzvertrag unterzeichnen in dem steht: Der Hund bleibt zeit seines Lebens Eigentum der Tierhifeorganisation. Da komme ich irgendwie nicht mit klar. Wenn ich eine deutlich 3 stellige Schutzgebühr bezahle habe ich dadurch keinen rechtlichen Besitzanspruch? Was ist, wenn mich irgendwelche Gründe dazu zwingen mich irgendwann von dem Tier zu trennen. Ich kann es dann nicht an eine Person meines Vertrauens übergeben sondern muß es an die Tierhifeorganisation zurückgeben? Ist das Legal?
7 Antworten
Ich vermute, dass diese Tierschutzorganisation die Tiere hier iwie schützen will - frage mich aber, warum es ihnen nicht genügt, dem Käufer das Angebot zu machen, das Tier zurückzunehmen, sollte es iwann Schwierigkeiten geben. Ich persönlich würde das nicht akzeptieren. In diesem Fall wäre der Hund ja nur gemietet!!!??? Es gibt so viele Tierheime, wo soviele Hunde darauf WARTEN!!!!, dass jemand kommt und sie nach Hause holt, mach doch mal einen Sprung hin, vllt findest Du dort Deinen Freund fürs Leben. LG Silvie
Hallo Silvie, Du hast ja Recht. Alle Tierheime in meiner Umgebung habe ich durch, und es stimmt das dort viele arme Hunde auf ein neues Zuhause warten. Aber es war leider keiner dabei bei dem der Funke so übergeschlagen ist wie bei diesem einen.
Wenn ich eine deutlich 3 stellige Schutzgebühr bezahle habe ich dadurch keinen rechtlichen Besitzanspruch?
Richtig. Das ist bei allen Tierschutzorganisationen und Tierheimen so.
Was ist, wenn mich irgendwelche Gründe dazu zwingen mich irgendwann von dem Tier zu trennen.
Das musst Du ggf. mit der Tierschutzorganisation absprechen. Aber letztlich wird ein Tier nicht vermittelt, damit es recht bald weitergegeben werden kann. Die Tiere sollen ein endgültiges Zuhause bekommen.
Ist das Legal?
Was sollte daran illegal sein? Ist es illegal, ein Auto zu leasen? Ist es illegal, eine Wohnung zu mieten? Die Tierschutzorganisation hat nur so die Möglichkeit, das Tier ggf. dem Halter wieder wegzunehmen - und das ist leider noch oft genug nötig. Deshalb wird auch unangekündigt eine Kontrolle bei Dir dann vorbeigeschickt werden.
Hallo Hanco, bin genau Deiner Meinung. Aber leider weiß ich immer noch nicht ob diese Klausel rechtsgültig ist. Aus meiner Sicht ist sie Sittenwidrig. Wenn das stimmt würde ich unterschreiben, da ich im Schlimmsten Falle relativ rechtssicher wäre. Habe versucht über einen Anwalt eine Rechtsauskunft zu bekommen, aber selbst der mußte die Stirn runzeln.
@ilknau:
Das mit dem Leasing war ein Gleichnis.
Die Tiere werden in aller Regel schon im Tierheim kastriert.
Vor diesen Regelungen landeten diese Tiere oftmals in Zuchtstationen, Laboren und auf Pelzfarmen. Was ist nun besser?
Die Tierheime zahlen wesentlich mehr als 75 Euro für ein Tier! Es ist arg kurzsichtig, was Du da schreibst.
@Difra: Was soll daran sittenwidrig sein? Der Tierschutz muss da an erster Stelle stehen - und sieh meine Punkte, die ich an ilknau gerichtet habe. Das Tierheim muss sich absichern - sie sind sogar damit vertraglich verpflichtet, jemanden vorbeizuschicken um zu überprüfen, ob es dem Tier gut geht und ob es artgerecht gehalten wird.
Wenn Du Dir nichts zu Schulden kommen lässt, dann erwirbst Du mit dieser Schutzgebür das Recht, das Tier bis zu seinem Lebensende zu halten - eben unter der Voraussetzung, dass DU das Tier hälst und dass DU das Tier artgerecht hälst.
Legal ist es schon, Du wirst ja nicht gezwungen zu unterschreiben.
Sinn des ganzen ist aber, das , das Tier nicht Irgendwo verschwindedt. Das Tier wurde ja nicht gerettet um es hier Irgendwo verschwinden zu lassen.
Zum schutz das es nicht im Labor landedt.
Aber sollte es dazu kommen, das du den Hund nicht mehr halten kannst, und auch nicht weist wohin, soll gewärleistet sein das der Hund wieder zurück kommt.
Aber jede Organisation wird glücklich sein wenn dann ein anderer platz da ist.
ja, das ist es und das ist sogar sehr oft so. auch züchter machen das nicht selten, dass sie vertraglich sichern, dass der gekaufte hund nicht an andere gegeben werden darf, und unter bestimmten unmständen der züchter den hund zurückholen darf. wie das juristisch aussieht, weiß ich leider nicht, aber ich denke, dass die organisation den hund nicht an dich geben wird, wenn du nicht zustimmst... aber socleh klauseln sind wohl auch eher zum schutz des tieres, also keine sorgen :)
das ist nicht nur legal sondern auch gut so. du kannst nicht davon ausgehen, dass alle leute immer nur gute absichten haben oder nicht gedankenlos reagieren könnten. dieser passus eines schutzvertrages ist zum schutz des tieres gedacht. die organisation hat viel mühe, nerven, geduld und geld in jedes tier gesteckt und will sicher gehen, dass es nicht herumgereicht wird. wieso hast du damit ein problem? verstehe ich nicht.
Gruß, hanco. Man least das Tier doch nicht sondern will es auf Lebenszeit und im Übrigen ist man auch für lau verpflichtet, es zu kastrieren ( gar kein Problem damit ), um es ggf. ohne jegliche Gegenleistung wieder weg genommen zu bekommen. In der Art ist einer Freundin mal geschehen. Sie hat einen Hund aus der Erbmasse gerettet, den hätte das Erbgericht glatt verhungern lassen: eben Erbmasse. Aber dann konnte sie einfach gesundheitlich nicht mehr mit Trixi Gassi gehen und gab sie not gedrungen im TH ab. Dafür mußte sie 150 € zahlen und ich schüttele noch heute den Kopf drüber: eine arme Omi mit MInirente ist so gut, setzt den Hund nicht einfach aus sondern gibt ihn ab und wird noch hammerhart für ihre Tierliebe bestraft,. Bitte konm mir jetzt ja nicht: Tierschutzvereine etc. haben auh Kosten- denn die hatte man nicht, die Frau sogar schon Kastration usw. gezahlt. Bei uns kostet eine Katze jetzt schon 75 € im TH und ist dabei weder gechipt noch geimpft noch kastriert. Also wundere dich bitte nicht, wenn ich meine: Beutelschneider, lG.