Rückgaberecht bei Kinderwagen (individuell zusammengestellt)?

3 Antworten

individuell zusammengestellt, da gibt es kein rückgaberecht

Hi Mavie33, 

das liest sich nicht gut. Das musst Du aber keinesfalls hinnehmen und kuschen. Nach meiner Meinung (kein Jurist) ist hier ein "Werkvertrag" geschlossen worden. Dann gilt:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln

Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 

  1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
  2. nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, 
  3. nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und 
  4. nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Zur Nacherfüllung kannst Du eine "angemessene" Frist setzten (z.B. 18 Werktage, das sollte reichen). Auf eine längere Fristen würde ich mich nicht einlassen. 

Ist es immer noch grottenschlecht, also größtenteils unbrauchbar bzw. fehlgeschlagen, kannst die Vergütung (Kaufpreis) mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten (Geld zurück).

Zudem kannst Du den "Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen". Das sind z.B. Deine unsäglichen Reisen oder Ersatzmaßnahmen (wie z.B. Leihgebühren, etc.).

Mein Rat: Auf Nacherfüllung mit Frist bestehen. Abwarten und kritisch schauen. Falls Du dann immer noch Handlungsbedarf siehst, dann > Anwalt > Klage !

Viel Glück und cool bleiben.

im Geschäft keine; Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Mavie33 
Beitragsersteller
 24.02.2016, 21:03

Wäre ja mit Ringen für die Hochzeit wenn er meine Ringe falsch graviert und das Kurz vor der Hochzeit und ihm die Zeit nicht reicht es nachzubessern muss ich doch nicht seine Ringe behalten ?

peterobm  24.02.2016, 21:15
@Mavie33

unter --------- mehr Details hinzufügen ----------- hast soviel platz

Mavie33 
Beitragsersteller
 24.02.2016, 21:02

Er hat seine Pflichten als VK doch verletzt ? 
Er muss mir doch die Ware in einem Mangelfreien Zustand rechtzeitig zur Verfügung stellen. Und ich habe die Pflicht die Kosten rechtzeitig zu begleichen, was ich getan habe. Aber er nicht . 
Und nun ist es zu spät "es nachzubessern" außer er hält sich an die Frist die ich ihm setze oder ?