Rückgaberecht bei Kinderwagen (individuell zusammengestellt)?
Hallo, ich habe eine Frage zu den Rechten eines Käufers. Wir haben einen Kindrrwagen im Geschäft von Gesslein bestellt - "teilweise Individuell zusammengestellt." Im Voraus 1200€ bezahlt und Nun ist er wie vereinbart nach 8 Wochen geliefert worden und wir haben diesen vom Lager abgeholt. Leider total falsch und fehlerhaft. Die HandMuffs und der Adapter für Maxi Cosi fehlen. Die BabyWanne C3 ist mit falschen Innenstoff genäht und die Naht ist auch total schief/ungleichmäßig. Die Clips um die BabyWanne in das Gestell zu stecken ist auf der linken Seite kaputt. Beim Fusssack ist der Reißverschluss schief aufgenäht und kann somit weder geöffnet noch geschlossen werden. Beim SportSitz ist der Spielbügel in einem dunkelblauen Stoff obwohl wir Leder Cognac bestellt und bezahlt haben. Das waren alles Aufpreise die wir uns "gegönnt" haben. Nun habe ich den Kinderwagen eingepackt und beim Fachhandel sowie bei Gesslein angerufen. Der Fachhandel meinte ich solle ihn ins Geschäft bringen und die schauen sich den an. Gesagt - Getan. 40km einfach wieder in den Fachhandel gefahren und nun war die "Abteilungsleiterin" nicht da und somit müssen wir den bereits bezahlten Kinderwagen bis morgen stehen lassen und sie würde uns morgen anrufen und uns Sagen was gemacht werden kann. Angerufen hat sie natürlich nicht. Ich musste wieder Nachrufen. Sie erklärte mir das sie den Kinderwagen eventuell nachbessern würden sobald sie das Einverständnis von Gesslein hat. Hierzu soll ich nochmal in den Laden kommen um die Details zu besprechen. Wielange Gesslein für die Nachbesserung braucht können Sie natürlich nicht sagen.Ich habe ihr gesagt, dass ich nicht wieder 8-10 Wochen warten kann, denn ich habe noch maximal 8 Wochen bis zur Entbindung. Außerdem kann man das nie so genau sagen, denn unser kleiner kann ja auch früher kommen was wir allerdings nicht hoffen. Dieses Risiko das der Kinderwagen nicht rechtzeitig ankommt kann ich mir nicht leisten. Sowas mag ich absolut gar nicht.Im Internet habe ich gelesen das der Verkäufer tatsächlich das Recht auf Nachbeaserung hat aber ich als Käufer habe das Recht ihm eine Frist zu setzen. Allein die BabyWanne muss komplett neu hergestellt werden weil sie ja von vorn bis hinten defekt ist. Ehrlich gesagt, bin ich so enttäuscht ich möchte den Kinderwagen zurückgeben und mein Geld zurück. Diese Fahrerei hin und her, Benzin, die Zeit und die Nerven habe ich einfach nicht. Außerdem hätte ich jetzt noch die Möglichkeit mir anderweitig einen Kinderwagen zu besorgen. Wenn die den Nachbessern und es wieder vermasseln dann werde ich keine Zeit mehr haben einen neuen zu bestellen.Was meint ihr? Wie soll ich vorgehen? Ich garantiere, das wenn die den nachbessern das ich noch 2-3 Fehler finde, weil man dann einfach auf der Suche nach Fehlern ist. Welche Rechte habe ich? Kann ich den nicht von Kaufvertrag zurücktreten oder Ggf Schadensersatz verlangen?
3 Antworten
individuell zusammengestellt, da gibt es kein rückgaberecht
Hi Mavie33,
das liest sich nicht gut. Das musst Du aber keinesfalls hinnehmen und kuschen. Nach meiner Meinung (kein Jurist) ist hier ein "Werkvertrag" geschlossen worden. Dann gilt:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
- nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
- nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
- nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und
- nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Zur Nacherfüllung kannst Du eine "angemessene" Frist setzten (z.B. 18 Werktage, das sollte reichen). Auf eine längere Fristen würde ich mich nicht einlassen.
Ist es immer noch grottenschlecht, also größtenteils unbrauchbar bzw. fehlgeschlagen, kannst die Vergütung (Kaufpreis) mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten (Geld zurück).
Zudem kannst Du den "Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen". Das sind z.B. Deine unsäglichen Reisen oder Ersatzmaßnahmen (wie z.B. Leihgebühren, etc.).
Mein Rat: Auf Nacherfüllung mit Frist bestehen. Abwarten und kritisch schauen. Falls Du dann immer noch Handlungsbedarf siehst, dann > Anwalt > Klage !
Viel Glück und cool bleiben.
im Geschäft keine; Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
unter --------- mehr Details hinzufügen ----------- hast soviel platz
Er hat seine Pflichten als VK doch verletzt ? Er muss mir doch die Ware in einem Mangelfreien Zustand rechtzeitig zur Verfügung stellen. Und ich habe die Pflicht die Kosten rechtzeitig zu begleichen, was ich getan habe. Aber er nicht . Und nun ist es zu spät "es nachzubessern" außer er hält sich an die Frist die ich ihm setze oder ?
Wäre ja mit Ringen für die Hochzeit wenn er meine Ringe falsch graviert und das Kurz vor der Hochzeit und ihm die Zeit nicht reicht es nachzubessern muss ich doch nicht seine Ringe behalten ?