Nachzahlung für Elternbeitrag rechtens?
Hallo und Danke für die Aufnahme!
Wir haben aktuell folgendes Problem: Seit August 2014 geht unsere Tochter in den KiGa. Wir wurden fur den Elternbeitrag auf bis 24000 eingestuft. Das erschien uns sehr wenig, wir riefen an und halten nach.. man sagte uns wir hätten eine hohen Freibetrag, wegen der anderen drei Kinder. Ab August 2015 wurde ihre Stundenzahl von 35 Stunden auf 45 Stunden erhöht und wir haben jeden Monat rund 10 Euro mehr bezahlt. Alles oki. Im Januar 2016 ging sie das letzte Mal in diese Einrichtung.
Seit März geht sie in einem neuen KiGa. Wir müssten wieder alle Unterlagen einreichen. Heute der Hammer im Briefkasten: 430 Euro sollen wir nachzahlen, weil es falsch berechnet wurde. Ist das rechtens? Und müssen wir wirklich fur DEREN Fehler aufkommen?
2 Antworten
Wieso wird denn Euer Beitrag denn individuell berechnet? Wir haben bei uns im Kindi feste Beiträge, die für alle gelten. Außer man bekommt Wohngeld oder hat mehrere Kinder, dann ist der Beitrag geringer.
Eine Bekannte hatte das Problem, dass 2014 der komplette Beitrag nicht abgebucht wurde. Sie haben es nicht gemerkt, da sie eine Lastschrifteinzugsermächtigung hatten und das nicht nachkontrolliert haben. Als dann die Jahresaufstellung von der Gemeinde kam, fiel es erst auf. Die Dame vom Rathaus hat da einem Fehler gemacht. Ende vom Lied war, dass sie über 1000 Euro nachzahlen mussten.
Ich würde mich da nochmal genauer informieren. Aber wenn die sich wirklich verrechnet haben, müsst ihr nachzahlen, auch wenn es nicht euer Fehler war. Siehe meine Bekannte.
Aus dieser Richtung habe ich heute einige Urteile gelesen.
Nun gut. Es ging um Müllgebühren die tatsächlich erst drei bzw. vier Jahre später eingefordert wurden. Und in dem Fall nicht von den schon lange ausgezogenen Mietern sondern von den Vermietern.
Auch gut: Es war jeweils kein Grundsatzurteil.
Aber dennoch lässt sich davon ableiten:
Ja.
Die Begründung hat mich dann tatsächlich erstaunt:
Beide Gerichte gingen nicht mal im Ansatz auf die Zeitspanne ein oder darauf dass es sich hier um offensichtliche Schlamperei von Subjekten handelte die von unseren Steuergeldern bezahlt werden.
Grundlage ist wohl in jedem Fall die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts dass solche Subjekte nun mal aufgrund ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst einen besonderen Schutz verdienen.
Es liegt mir sehr fern Kinder und Müll in Zusammenhang setzen zu wollen. Veerstehe mich da bitte nicht falsch. Allerdings ist das Verhalten von pennenden Angestellten oder gar Verbeamteten im öffentlichen Dienst wohl immer gleich rechtlich bewertet.
Nein. Ich finde das absolut nicht in Ordnung. Aber ich habe noch kein Gegenargument gefunden welches juristisch verwendbar wäre.