"Ausversehen" Diebstahl im Edeka? Lebenslänglich Verbot und 100€ Strafe?

13 Antworten

Ein Ladendetektiv? Das kommt mir schon sehr seltsam vor. Ich würde mich an Edeka direkt wenden und damit absichern, dass es sich nicht um einen Betrug handelt. Und selbst wenn es ein echter Ladendetektiv war (was ich sehr bezweifle), dann müsstest du vermutlich nur die 2,99€ nachzahlen. Ich meine die meisten haben es schon mal erlebt, dass kleine Kinder heimlich etwas einpacken. Dafür würde dir Edeka niemals Landeverbot oder eine Geldstrafe geben. 

Ich würde es mit Edeka abklären und falls sich rausstellt dass es tatsächlich kein echter Detektiv war, würde ich auf jeden Fall Anzeige erstatten, bevor noch jemand anderes darauf reinfällt.

MrDelock  30.11.2017, 16:58

Hat er sich denn ausgewiesen?

Rutscherlebnis  01.12.2017, 10:21
@MrDelock

Das muß er nur auf Verlangen ! Ein Ladendetektiv hat keinerlei soziale Kompetenz und er hat keinen Ermessensspielraum.Seine Vergütung könnte sich sogar an Fällen der erfolgreichen Bearbeitung doloser Handlungen messen.

Geh zum Anwalt. Er kann sich gegen die Vertragsstrafe wehren.Wenn ein strafunmündiges Kind Ware an sich nimmt,oder im Spiel versteckt,oder diese aufisst,und man Dir plausibel keine Schuld zumessen könnte,( dies könnte man,wenn sowas schon vorgekommen war.Dann sind höhere Anforderungen an die Beaufsichtigung zu stellen;bzw.Du musst den Bereich,dem das Kind zuzuordnen ist,Fußsack,Kapuze,unter dem Kind etc,absuchen.) Du hast sehr große Chancen vor Gericht vom Vorwurf des Diebstahles frei gesprochen zu werden.Der Anwalt soll unbedingt die Szene nachstellen,Fotodokumentation,bzw.vor Gericht vortragen,einen Ortstermin machen zu wollen.Wird ein Freispruch ergehen,bzw.das Verfahren eingestellt,kann man das Hausverbot angreifen.

Detektive haben keinerlei soziale Kompetenz,er hat auch keinen Ermessensspielraum.Richter und Staatsanwälte schon.

Der Detektiv darf so handeln.Er ist Besitzdiener und muss dies sogar.

Ein Hausverbot kann auch verkürzt ,bzw,zeitig ausgesprochen werden.Üblich sind drei bis fünf Jahre.

Da es hier eindeutig am Vorsatz fehlt,dazu eine geringwertige Sache versehentlich nicht bezahlt wurde,ist zwar erstmal auf Diebstahl zu erkennen.

Objektiv kann man in diesem Falle darlegen,keinen Diebstahl begangen zu haben,weil es an der Zueignungsabsicht gefehlt hat.

Nicht immer kann man bemerken und entsprechend verhindern das ein Kind im Krabbelalter nach Dingen greift und diese an sich nimmt.

Es würde mich schwer wundern,wenn Du damit nicht durchkommen würdest.

Rutscherlebnis  01.12.2017, 18:05

So,noch ein Tip.Selbst wenn Du wegen dem Diebstahl einer geringwertigen Sache schuldig bist,es kann auch eine Einstellung des Verfahrens und Umwandlung in Geldbuße in Frage kommen,dann kann der Anwalt argumentieren,das ein lebenslanges Hausverbot unverhältnismäßig ist,und Du z.B.wegen einem kleinen Kind drauf angewiesen bist,im Wohnquartier einkaufen zu gehen.Wenn Du noch nachweist,das es keine Alternativen gibt.Solltest Du es clever anstellen,der Anwalt fit sein,so wird er versuchen zu beweisen,das neben der Unverhältnismäßigkeit noch eine Ungleichbehandlung vorliegt.Das wäre z.B.dann der Fall,wenn in anderen Vertragsverstößen,Diebstahlanzeigen,nur ein zeitlich begrenztes Hausverbot ausgesprochen wird.Hierzu könnte man andere Filialen / Detektive befragen.Man könnte in der Konzernzentrale anfragen.

Hallo. Die Frage ist zwar schon was Älter aber das ist im Leben rechtlich nicht korrekt.

Das Kinder aus dem Kinderwagen heraus einfach nach Sachen greifen die für sie interessant aussehen ist völlig normal. DU hast ja nichts gestohlen. Wenn, dann war es Deine Tochter die ja aber gar nicht strafmündig ist. Zudem hast Du Deine Aufsichtspflicht nicht verletzt.

Nun ist die Frage ist das alles rechtens so darf so eine enorme Strafe für so etwas verhängt werden und kann ich da irgendwas dagegen unternehmen ?

Die Geldstrafe dürfen sie Dir eigentlich nicht verhängen, da Du nichts gestohlen hast. Hausverbot dürfen sie Dir allerdings tatsächlich, auch ohne Angabe von Gründen geben da Edeka Hausrecht hat.

Unsinn, da hätte ich mir erstmal den Filialleiter kommen lassen!

Du musst die 2,99 zahlen nicht mehr und nicht weniger! Sprich mit dem Filialleiter und erkläre ihm, dass Deine Tochter das versehentlich in den Fusssack vom Kinderwagen reingelegt hat. Fertig.

Was das lebenslange Hausverbot betrifft, so kann der Inhaber immer verfahren. Grundsätzlich kann er nämlich seine Kunden selbst aussuchen.

Ich würde aber mal versuchen, einen anderen Weg zu gehen. War der Detektiv ein Mitarbeiter von Edeka? Oder wurde hier ein Subunternehmer beauftragt, also irgend eine (rechtlich selbständige) Detektei? Im letzteren Fall würde ich mal mit dem Ladeninhaber persönlich reden und ihm die Sachlage darstellen. Zumindest beim lebenslangen Hausverbot hat er möglicherweise einen Handlungsspielraum.