Probearbeiten und Einarbeitung, beides unbezahlt ?

9 Antworten

Ist dies rechtens oder ein Fehler ?

Nein, das ist nicht "rechtens" - sowohl was "Probearbeit" als auch "Einarbeitungszeit" angeht!

Und ich glaube auch nicht dass es sich "nur" um einen Fehler (also ein Versehen) handelt.

Selbstverständlich bis du ab dem Beginn Deines Arbeitsverhältnisses zu bezahlen, das schließt dann - ebenso selbstverständlich - auch eine Bezahlung "Einarbeitungszeit" ein.

Das gilt selbst dann, wenn im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein sollte, dass eine Einarbeitungszeit nicht bezahlt wird - denn eine solche Klausel wäre nichtig/unwirksam!

Auch die Zeit der Probearbeit muss bezahlt werden; das gilt jedenfalls dann, wenn Du bei der Probearbeit tatsächliche Arbeitsleistungen erbracht hast, es also nicht nur um ein "Hineinschnuppern in den Betrieb" gehandelt hat.

Es ist jetzt nur die Frage, was Du mit diesem Wissen um Deine Rechte nun anfangen kannst (oder willst). Da Du wahrscheinlich eine Probezeit zu "schaffen" hast, könnte ein berechtigtes Pochen auf Deine Rechte zur für den Arbeitgeber problemlosen Kündigung führen - womit wir bei dem Punkt wären, dass "Recht haben" und "Recht bekommen" leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge sind.

Im Übrigen kannst Du auch noch nach der Probezeit (wenn Du fest im Arbeitsverhältnis sein solltest) oder dann, wenn Dir der Arbeitgeber kündigen sollte, die nachträgliche Bezahlung von Probearbeit (wenn Du die Zeit nachweisen kannst) und Einarbeitungszeit verlangen, wenn es keine Ausschlussfristen gibt, die bis dahin verstrichen und Deine Ansprüche damit verloren sind. Ohne solche Ausschlussfristen (arbeitsvertraglich mindestens 3 Monate) gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren; Du könntest Deine Forderungen dann also noch bis zum 31.12.2019 geltend machen (wenn sich das lohnt).

also eigentlich wird das probearbeiten schon bezahlt. weil du arbeitest ja.  auch wenn es mit dem job nichts wird sollte  dafür eine entlohnung folgen. das einarbeiten zählt grundsätzlich als arbeit und ist zu bezahlen. In jeder firma läuft es anderes, andere programme werden genutzt, andere wege zur hirachie usw. das braucht immer einarbeitungszeit. und diese ist nunmal normale arbeitszeit die bezahlt werden muss,

Natürlich kann es auch so sein das du an so einen geraten bist der dir direkt sagt "dann such dir nen neuen job" wenn du reklamierst.da hilft dann nur noch das arbeitsgericht. 

ansprechen würde ich das ganze aber mal.

wobei doch noch zu berücksichtigen wäre wie lange denn die einarbeitung gedauert hat. waren es 2 wochen? oder nur 2 stunden?

Grautvornix  18.08.2016, 13:28

egal wie lange, wenn es so anfängt, dann ist das ein Grund, in die Richtung zu gehen wo der Maurer ein Loch gelassen hat.

Wer weiß was dem AG noch alles einfällt.

Und dann wundern sich die Leute wenn keiner mehr Lust hat zu arbeiten, sind dann alles Faulpelze.

Probearbeit wird normal auch bezahlt und Einarbeit sowieso. Was sollen den sonst auszibildene MAchen?? die werden auch eingearbeitet in den beruf über 3 jahre und werden bezahlt

Butterblume0800 
Beitragsersteller
 18.08.2016, 13:19

Beim Probe arbeiten hatte ich ja noch nichts unterschrieben aber bei der Einarbeitung schon ! 

Niggo96  18.08.2016, 13:23
@Butterblume0800

ich habe schon 2-3 Probearbeiten gemacht im supermarkt undso. habe dannach immer die stunden ausgezahlt bekommen.

PeterSchu  18.08.2016, 14:41
@Butterblume0800

"Beim Probe arbeiten hatte ich ja noch nichts unterschrieben..."

Und genau das spricht gegen den Betrieb. Wenn man ohne schriftliche vertragliche Vereinbarung ein Arbeitsverhältnis beginnt, ist die als unbefristetes Arbeitsverhöltnis zu betrachten und muss mindestens nach dem Mindestlohn bezahlt werden.

Wenn der Betrieb ein befristetes Arbeitsverhältnis möchte, oder eine Regelung, nach der ohne Bezahlung gearbeitet wird, muss dies vor dem Arbeitsbeginn schriftlich beiderseitig vereinbart sein.

Eigentlich kannst du das gern vorbringen und dein Geld einfordern. Leider besteht dann halt die Gefahr, dass man dich bald wieder loswerden möchte. Wie du damit umgehst, ist deine Entscheidung. Aber vielleicht solltest du bedenken, wenn du jetzt schon beschummelt wirst, dürfte es in der Zukunft auch nicht viel besser aussehen.

Einarbeitung zählt in der Regel zur normalen Arbeitszeit und sollte entsprechend vergütet werden.

Ein Probearbeitstag kann auch unentgeltlich sein. Zwei Wochen sind beschiss.