Welche Strafe würde dieser Kleingewerbetreibende in dieser Situation bekommen?
Ein Herr hat ein Kleingewerbe angemeldet. Er verkauft etliche neue Artikel in Ebay weiter, die er günstig im Geschäft gekauft hat. Er bietet immer nur eine Kopie der Quittung an anstatt der originalen Quittung. Er sagte er müsse die originale Rechnung leider für's Finanzamt aufbewahren. Zuzüglich bietet er keine Rücknahme an, obwohl er die Waren gewerblich verkauft. Er hat doch nicht das Recht dazu. Man muss doch als Gewerbetreibender Rücknahme anbieten? Ende des Jahres muss er ja dem Finanzamt vorzeigen für wie viel Euro er die jeweiligen Artikel in Ebay verkauft hat. Welche Folgen wird er wohl haben, wenn das Finanzamt anschließend sieht, das er ein Jahr lang viele Sachen ohne Rückgaberecht verkauft hat?
6 Antworten
Mach mal ein paar Kurse bei der IHK und der Volkshochschule. Die hast so wenig Ahnung von Geschäft das es dir böse um die Ohren fLiegen kann.
Das Finanzamt interessiert sich nicht für Gewährleistung.
Da du deine Kunden besch.... wird dich irgenwann einmal bei einem MItbewerber anschwärzen und du bekommst eine Abmahnung
Das wird das Finanzamt nicht interessieren. Aber melde das mal dem Gewerbeaufsichtsamt.
Ein Herr hat ein Kleingewerbe angemeldet.
Es gibt keine Kleingewerbe, also ist die Aussage schon mal Käse.
Er bietet immer nur eine Kopie der Quittung an anstatt der originalen Quittung.
Er hat dem Käufer eine eigene auszustellen und nicht seine in Kopie.
Gegenfrage: In der originalen Rechnung ist Umsatzsteuer ausgewiesen nehme ich an. Und weist er diese selbst auch aus?
Zuzüglich bietet er keine Rücknahme an, obwohl er die Waren gewerblich verkauft.
Ein gewerblicher Händler im Fernabsatz schuldet grundsätzlich ein Widerrufsrecht gegenüber Käufern die Verbraucher sind, wenn keine der Ausnahmen der §§ 312 ff und 355 ff BGB greift (verderbliche Ware, versiegelte Datenträger, nach Kundenspezifikation angefertigt, etc.)
Welche Folgen wird er wohl haben, wenn das Finanzamt anschließend sieht, das er ein Jahr lang viele Sachen ohne Rückgaberecht verkauft hat?
Das interessiert das Finanzamt nicht, weil es steuerlich komplett irrelevant ist. Relevant wäre es wenn er als Kleinunternehmer Rechnungen mit USt. stellt und die USt. nicht abführt. Das wäre dann eine Steuerhinterziehung.
Das Widerrufsrecht der Kunden ist eine zivilrechtliche Thematik. Auch sollte man den Verkäufer bei ebay melden.
Das Finanzamt ist doch nicht dafür da zu überprüfen ob der Händler seinen Kunden ihre Rechte vorenthält.
Die prüfen, wenn sie denn überhaupt prüfen, nur ob alles korrekt verbucht wurde oder es da Unstimmigkeiten gibt. Z.B private Ausgaben auftauchen die im Gewerbe geltend gemacht wurden oder es Zahlungseingänge gab, die in der Steuer nicht angegeben wurden. Also alles was dazu führen könnte, dass der Staat zu wenig Steuern erhält.
Alles andere interessiert die nicht. Da kommt dann eher mal eine Abmahnkanzlei oder Verbraucherschützer.
Hallo,
das Finanzamt interessiert sich herzlich wenig für Rückgaberechte.
Was die allerdings sehr interessiert,ist die Ausgabe von falschen Rechnungen.
Sollte denen das mit den Kopien der Originalrechnunge auffallen, werden die eine eingehende Betriebsprüfung durchführen.