eBay Kleinanzeigen Verkäufer verpackt nicht, Ware kaputt?
Hallo, habe mir auf eBay Kleinanzeigen einen Monitor gekauft. Dieser kam heute an und war total kaputt weil der Versender die Halterung etc. des Monitors auf den Bildschirm selbst gelegt hat, nur mit ein bisschen Papier dazwischen. Ich habe nicht mit PayPal Käuferschutz gezahlt aber es ist ganz klar, dass der Versender den Monitor einfach nicht gut eingepackt hat.
Was soll ich nun tun? Habe ich irgendeine Chance mein Geld zurückzubekommen oder sowas?
Ich weiß ja, dass man normalerweise keine Chance darauf hat, aber in diesem Fall war es ja ganz klar die Schuld des Verkäufers.
4 Antworten
Dir steht natürlich das gesamte Arsenal zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zur Verfügung. Hast du schon mit dem Verkäufer kommuniziert?
PS, weil hier oft der § 447 BGB genannt wird: Hier ging es ebenfalls um einen schlecht verpackten Artikel, der unterwegs beschädigt wurde.
AG Köln (Urt. v. 9.9.2019, 112 C 365/19)
Bei einem Privatkauf trägt leider der Käufer das Versandrisiko. Ich denke da hast du eher schlechte Chancen, außer das Paket war versichert und der Versanddienstleister kommt dafür auf.
Das stimmt so nicht ganz. Das Versandrisiko bezieht sich darauf, wenn Pakete unversichert verloren gehen, aber nicht, wenn der Verkäufer das Paket unzureichend gesichert hat, wenn da zerbrechliche Gegenstände drin sind. Dafür hat der Verkäufer Sorge zu tragen, denn das kann der Käufer auch mit einem versicherten Versand nicht beeinflussen. Und es sagt einem ja eigentlich schon der gesunde Menschenverstand, dass man so etwas wie einen Monitor nicht nur mit etwas Packpapier in einen Karton reinwirft.
Wenn der Versand vereinbart war, gilt § 447 BGB und der Gefahrenübergang auf dich hat bei Übergabe an den Transportdienstleister stattgefunden....
Wie du in deiner Antwort schon schreibst, die zivilrechtlichen Möglichkeiten bestehen natürlich....
Wenn das Paket versichert gesendet wurde, musst du dich an den Paketdienst wenden und eine Schadensmeldung abgeben.
Das kann erstens nur der Versender. Der ist Auftraggeber und hat einen Vertrag mit dem Paketdienst und daher kann auch nur der Ansprüche gelten machen.
Zweitens ist der Versanddienstleister bei mangelhafter Verpackung eh aus der Haftung raus.
Das ist grundsätzlich Falsch. Selber erlebt. Käufer muss den Antrag stellen
Der Käufer muss den Schaden ggf dokumentieren bzw melden. Entschädigung kann aber immer nur der beanspruchen der den Transport beauftragt hat. Der Empfänger hat mit dem Paketdienst keine Rechtsbeziehung
Nö. Das ist grundsätzlich richtig. Der Käufer hat keinen Vertrag mit dem Versanddienstleister.
Trotzdem darf gem. § 421 (1) HGB der Empfänger seine Ansprüche geltend machen:
Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt.
So ist es.
Die Sorgfaltspflicht für eine angemessene Verpackung liegt aber wiederum beim Verkäufer. Wer zerbrechliche Gegenstände nur mit Packpapier umwickelt, kann sich nicht mit Verweis auf § 447 BGB aus der Verantwortung stehlen.