Rückgabe Gebrauchtwagen, was passiert mit der Gebrauchtwagengarantie und wie berechne ich die Nutzungsentschädigung?
Hallo!
Wir haben im Dezember einen Gebrauchtwagen gekauft, der leider Mängel hat (Kupplung defekt). Nachdem wir mit dem Händler gesprochen haben, würde er das Fahrzeug freiwillig zurücknehmen. Den Mangel beheben will er nicht, da er der Meinung ist, dass der Mangel bei Fahrzeugübergabe nicht bestand. Schließlich haben wir eine ausgiebige Probefahrt gemacht usw.
Eigentlich sind wir mit der Lösung zur Rückgabe des Fahrzeuges ganz zufrieden. Abziehen will er nur eine Nutzungsentschädigung. Nun ergeben sich bei mit zwei Fragen:
1) Welche Gesamtlaufleistung kann ich für einen VW Touran Benziner (Bj. 2012) bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung annehmen?
2) Wir haben beim Kauf eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen (Kosten ca. 400€). Kann ich diese Garantie "zurückgeben". Also bekomme ich hierfür irgndwie Geld zurück?
Vielen Dank schon jetzt für die Antworten.
Gruß RoCo
1 Antwort
Moin,
wieviele Km sind denn seit dem Kauf selbst gefahren worden? Denn es können nur diese Km in Betracht kommen + ggf. Abnutzungen (Schäden die beim Kauf nicht bestanden). Eine Berechnung der Nutzungspauschale könnte ggf. beim ADAC o.ä. sowie bei der Verbraucherzentrale erfragt werden.
Wieviele Km Gesamtlaufleistung hat er Wagen das die Kupplung defekt ist oder hatte der Wagen viel Anhängerbetrieb?
Die Kupplung ist in der Regel bei einer Gebrauchtwagengarantie ausgeschlossen. Bei einem 6 Jahre alten Wagen steht es bei VW schlecht mit Kulanz.
Eine Rückabwicklung der Gebrauchtwagengarantie ist nicht möglich.
MfG