Rückgabe Gebrauchtwagen, was passiert mit der Gebrauchtwagengarantie und wie berechne ich die Nutzungsentschädigung?

1 Antwort

Moin,

wieviele Km sind denn seit dem Kauf selbst gefahren worden? Denn es können nur diese Km in Betracht kommen + ggf. Abnutzungen (Schäden die beim Kauf nicht bestanden). Eine Berechnung  der Nutzungspauschale könnte ggf. beim ADAC o.ä. sowie bei der Verbraucherzentrale erfragt werden.

Wieviele Km Gesamtlaufleistung hat er Wagen das die Kupplung defekt ist oder hatte der Wagen viel Anhängerbetrieb?

Die Kupplung ist in der Regel bei einer Gebrauchtwagengarantie ausgeschlossen. Bei einem 6 Jahre alten Wagen steht es bei VW schlecht mit Kulanz.

Eine Rückabwicklung der Gebrauchtwagengarantie ist nicht möglich.

MfG