Kann ich ein Auto leasen, aber auf jemand anderen anmelden, geht das? Ist so etwas eigentlich legal, oder macht man sich da in irgendeiner Weise strafbar?
7 Antworten
Das kommt auf den Leasing-Geber an. Dass Leasing-Nehmer und Halter gleich sein müssen, ist nicht fest- bzw. vorgeschrieben.
Ob etwas legal ist oder nicht, ist die strafrechtliche Seite. Und von dieser Seite gibt es erst recht keine Einschränkungen.
Ich habe z. B. eines meiner Fahrzeuge auf einen anderen Halter angemeldet. Er ist also Halter und Versicherungsnehmer, ich Besitzer bzw. Eigentümer und Nutzer, und Steuer und Versicherung wird von meinem Konto abgebucht. Da gibt es kein rechtliches Problem.
Sofern die Leasinggesellschaft damit einverstanden sein sollte, ist es prinzipiell machbar.
Strafbar ist es nicht, zumal es ohne Mitwirkung der Leasinggesellschaft, welche sich im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher KFZ-Brief genannt) befindet, eh nicht machbar sein wird.
Das kannst du nur mit dem Leasing-Geber verhandeln. Häufig ist der Fahrerkreis beschränkt, wenn du ein Fahrzeug leasen willst.
Die Firmen wollen ja nicht, dass jung-dynamische Fahrer dann ein 50.000 € Fahrzeug um den nächsten Baum wickeln.
Die Leasinggesellschaft wird nicht zulassen das das Auto auf jemand anderen als den Leasingnehmer zugelassen wird
Nein, das geht nicht. Halter muss der Leasingnehmer sein.