Auto schon 3 mal repariert kann ich das Auto zurückgeben?

4 Antworten

Wenn es ein gewerblicher Verkäufer war kannst du gem. § 440 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern die Nachbesserung nach § 439 BGB fehlgeschschlagen ist. Und das ist bei dir ja anscheinend der Fall.

Da sich der Händler aber weigern wird würde ich direkt einen Anwalt einschalten.

xonixoni 
Beitragsersteller
 10.03.2013, 20:28

Wenn ich einen Anwalt hole könnte er das für mich klären??? oder besteht die chance das ich trotz anwalt den prozess verlieren würde???

Sauerlaender73  10.03.2013, 20:32
@xonixoni

Natürlich kann er das für dich klären, das ist schließlich sein Job. ;-)

Sollte es zu einem Verfahren kommen kannst du natürlich auch verlieren, aber darüber wird dich dein Anwalt aufklären und dir deine Chancen nennen sobald er den Kaufvertrag und die Nachbesserungsversuche geprüft hat. Dein Ziel sollte es aber sein, ohne Verfahren vom Vertrag zurückzutreten.

xonixoni 
Beitragsersteller
 10.03.2013, 20:36
@Sauerlaender73

ja morgen werde ich ihn fragen ob er das auto zurück nimmt wegen dem paragraph und den reperaturen

( soll ich einfach so direkt fragen)??

Sauerlaender73  10.03.2013, 20:47
@xonixoni

Wenn du ihn fragst wird er sowieso nein sagen. Nimm dir einen Anwalt, zeig ihm den Kaufvertrag, erklär ihm den Sachverhalt und lass ihn das machen.

xonixoni 
Beitragsersteller
 10.03.2013, 20:57
@Sauerlaender73

ok ich habe mir das viiel einfacher vorgestellt ich dacht ich muss ihn nur diesen paragraph sagen und er nimmt as auto zurück :D aber Vielendank für die ganze hilfe

Sauerlaender73  10.03.2013, 21:01
@xonixoni

Das wäre schön... Wenn es immer so einfach wäre, dann wären wahrscheinlich 90 % aller Rechtsanwälte arbeitslos und man könnte die meisten Amtsgerichte schließen.

Ohne Gewähr - aber wir hatten auch dauernd Probleme...

Das Auto war 1 Jahre alt, ca. zehntausend Kilometer und bei uns in 9 Monaten insgesamt 11 mal in der Reparatur (+ jedes Mal Fehler vorstellen-dann Termin ausmachen usw). Wollten es auch wieder zurückgeben, waren auch beim Anwalt, dieser machte uns wenig Hoffnung, da der Händler erstmal das Recht hat, einen Defekt zu beheben. Machte er auch jedes Mal anstandslos und somit ist eine Rückgabe eher aussichtlos. Wir „einigten“ uns auf einigen Druck unsererseits (Drohung mit Autoclub, Presse...) auf einen Umtausch und nahmen ein anderes Auto. Wenn eine Rückgabe überhaupt möglich gewesen wäre, dann nur per Gerichtsentscheid, was mehrere Monate gedauert hätte. Bedenken muss man hierbei, dass man das Auto in der Regel in der Zeit weiterfährt und einem dann die gefahrenen Kilometer in Wertverlust angerechnet werden. Bei unserem Pendlerauto mit 100km pro Tag hätten wir dann so gut wie nichts mehr angerechnet bekommen - deshalb der Deal mit dem Umtausch.

xonixoni 
Beitragsersteller
 10.03.2013, 20:34

hmmm schade wir fahren nicht so viele km pro tag aber wenn das mehrere monate dauert ist das auch nicht schön.

Laut Ihren Ausführungen haben Sie Ihr primäres recht der Nachbesserung in Anspruch genommen. Da die Nachbesserung aber schon 2 mal fehlgeschlagen ist, können Sie sich auf Ihr sekundäres Recht berufen und den Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Minderung plus Schadenersatz verlangen. Wichtig hierbei ist, dass Sie dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung gesetzt haben. Da dieses Thema aber sehr komplex ist, empfehle ich Ihnen dringend, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Bei Gebrauchtwagenkauf vom Händler gilt i.d.R. eine 12 monatige Gewährleistungspflicht.

Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich wenn der Sachmangel zweimal nicht behebbar war.

xonixoni 
Beitragsersteller
 10.03.2013, 20:31

könnte er sagen ich habe jetzt die lösung für dasproblem und reparier das???? aber ich möchte garnicht das er das repariert ich möchte es zurückgeben