Warengutschrift, statt Rückgeld bekommen, rechtsgültig?

6 Antworten

da es reine Kullanz ist von geschäften ist Ware zurück zunhemen, ist es auch ihr gutes recht das in Form eines Gutscheins zu machen. aber verfallen darf er nicht. Gutscheine dürfen lt. Gesetz NIE verfallen

das muss man nicht annehmen. du hast ein recht den kaufpreis rückerstattet zu bekommen, wenn du die ware rechtmässig umgetauscht hast, d.h. gegen kassenbon und fristgerecht. wenn der verkäufer die ware allerdings nur aus kulanz zurückgenommen hat, dann ist ein gutschein rechtens

urukhai  16.07.2010, 14:55

Es ist leider kein Recht des Käufers Ware zurückzugeben (außer sie hat einen Mangel) alles Kullanz der Händler...

blumentina  16.07.2010, 15:00
@urukhai

viele warenhäuser bieten aber einen umtausch/rückgabe innerhalb 14 tagen gegen kassenbon an, und in diesem fall bekommt man sein geld zurück.

Du hast überhaupt kein Rückgaberecht. Dass sie es gegen Gutschein zurückgenommen haben, war schon reine Kulanz. Mehr kannst Du nicht erwarten.

Gleiche Antwort: im Laden kein gesetzlich geregeltes Rückgaberecht sondern eine Kulanzleistung des Händlers. In welcher Form er das macht sucht er sich natürlich aus.

Ja das ist rechtens.