Rückforderung von 14 Jahren Wohngeld
Hallo, ich habe die Tage Post von der Wohngeldstelle bekommen, von der wir seit 2001 Wohngeld in Form von Lastenzuschuss bekommen haben. Sämtliche Bescheide sind rückgängig bzw. neu berechnet worden, weil wir angebliche Kapitalerträge von 2 unsere 4 Kinder nicht mit angegeben haben. Die waren jedoch im so geringfügigen Bereich, dass ich gar nicht wusste, die mit angeben zu müssen. So wie bei der Steuer, hier muss man ja auch nur Erträge über einen gewissen Höchstbetrag mit angeben. Teilweise wurde bei beiden Töchtern Kapitaleerträge von ca. 109 - 100 Euro Freibetrag berechnet. Hier gab es dann einen Miniabzug. Vom Jahr 2001 habe ich selber als Ehefrau angeblich einen Kapitalertrag von über 3000 Euro gehabt. Das Problem an dem ganzen ist, dass ich wirklich nach so viel Jahren keinen Überblick mehr habe, was ich an Zinserträgen oder Kapitalerträgen gehabt habe. Ich weiss nur, dass sie nicht hoch waren. Wir haben ja 2000 neu gebaut und bestimmt nicht viel übrig gehabt. Möglich, dass ich etwa Aktien verkauft habe um diese in den Hausbau zu stecken... Lange Rede, kurzer Sinn... Kann ich von den Banken selber Auskunft bekommen, was ich vor über 14 Jahren an Zins/Kapitalerträgen gehabt habe ? Ist das Amt berechtigt, nach so viel Jahren noch Wohngeld rückzufordern, bzw. darf /muss mir die Wohngeldstelle Auskunft geben, wann und wieviel Zinsen ich bekommen habe, Ich habe darüber keine Unterlagen mehr....
2 Antworten
Wenn ihr durchgängig (also für jeden Monat) der vergangenen 14 Jahre Wohngeld bekommen habt, kann die Wohngeldbehörde tatsächlich über diesen Zeitraum Leistungen zurückfordern. Anderenfalls maximal 10 Jahre. Nachzulesen in § 45 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch.
Die Banken heben ihre Unterlagen 10 Jahre auf. Also ja, dort kannst du noch Auskunft bekommen.
Unabhängig davon, in jedem Wohngeldantrag steht, dass alle Einkünfte anzugeben sind. Ob und in welcher Höhe sie berücksichtigt werden, entscheidet dann die Wohngeldbehörde. Du hast Einkommen verschwiegen, du musst ggf. überzahlte Leistungen zurückzahlen.
da geh am besten aufs gericht und lasse dich eingehend beraten