Wie lange darf es dauern bis das Wohngeld berechnet ist?

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Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen beim Amtsleiter.

Ansonsten zur Arge gehen und um Hilfe bitten... dazu tritts du deinen rückwirkenden Anspruch auf Wohngeld an die ARGE ab und die zahlen dir die KdU, bis das Wohngeld endlich bewilligt ist.

Hoppel1961  03.05.2010, 11:28

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat aus mehreren Gründen überhaupt keinen Sinn: 1. dürfte die Bearbeitungszeit kaum etwas mit persönlichem Fehlverhalten des Sachbearbeiters zu tun haben und 2. ist eine Bearbeitungszeit von insgesamt 6 Monaten durchaus rechtens.

Ich gehe davon aus, dass du den Bescheid inzwischen erhalten hast. Als kleinen Tipp für die Zukunft und für alle anderen: Einen Weiterleistungsantrag kann man 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen. So gibt es wenigstens wenn sich nichts geändert hat die Chance, rechtzeitig den Bescheid zu bekommen. Grundsätzlich ist es so, dass ca. 5 - 7 Bankarbeitstage vor Monatsende die "Abrechnung" für den Folgemonat erfolgt (Wohngeld wird immer im voraus bezahlt). D. h. wenn du den Antrag z. B. Anfang Oktober für die Zeit ab November stellst, müsste das Amt den Antrag schon bis ca. 22.10. bearbeitet haben, damit du am 01.11. das Geld auf dem Konto hast. Es dürfte jedem klar sein, dass dies nahezu ausgeschlossen ist. Deshalb vielleicht 1. etwas früher den Antrag stellen, 2. zeitnah alle erforderlichen Unterlagen nachreichen (bei Bedarf ruhig telefonisch oder schriftlich anfragen, ob die Unterlagen vollständig sind) und 3. auch etwas Verständnis für die Sachbearbeiter im Amt haben. Denn die können auf Grund regelmäßiger Unterbesetzung meistens nix dafür, wenn es länger dauert! Korrekt ist: 3 Monate nach Einreichung eines VOLLSTÄNDIGEN Wohngeldantrages kann Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden. Aber dazu vorher die Vollständigkeit prüfen!

Du kannst Dir mal das SGB I ansehen. Da ist allgemein geregelt wie die verschiedensten Sozialleistungen von Behördern (dort genannnt "Leistungsträger") und Bürgern zu handeln sind. Nach spätestens 3 Monaten kannst Du kostenlos beim Sozialgericht Untätigkeitsklage erheben. Wenn Du dringend auf die Zahlung angewiesen bist (z.B. sonst wegen Zahlungsunfähigkeit die Kündigung der Wohnung droht) kann das auch schon früher gehen.Ich würde auch einfach nochmal bei der Wohngeldstelle nachhaken (am besten schriftlich) und eine Frist von z.B. 2 Wochen stellen, sowie den Vorgesetzten erfragen.

man soll laut Wohngeldstelle auch von einer Nachfrage absehen,da die Bearbeitung viel Zeit in Anspruch nimmt.Aber du bist kein Erstbeantrager.Es gab einen Fall,da hat sich das ca.$ Monate hingezogen.Falls deinem Antrag zugestimmt wird,wird nachgezahlt vom Amt

vikame 
Beitragsersteller
 03.05.2010, 10:13

Ja das ist mir schon klar aber ich brauche nicht eine riesige Nachzahlsumme, sondern das Geld monatlich, weil es ja überall fehlt. Dafür gibt man ja den Antrag 4 Wochen im Vorraus ab, damit die Weiterleistung dann stattfinden kann!!!

dingsvomdach  03.05.2010, 10:18
@vikame

richtig,und wie gesagt:die amtlichen Mühlen wälzen langsam.Eine Bearbeitung hat laut meiner Erfahrung ca.4 Monate gedauert,aufgrund der vielen Einreichungen.

Direkt dort nachfragen, wo du den Antrag abgegeben hast.

vikame 
Beitragsersteller
 03.05.2010, 10:10

Hab ich vor ca. 3 Wochen und die Aussage war, dass es noch dauern kann, weil noch nicht mal vom Dezember die Anträge bearbeitet sind!!!