Rückerstattung Ebay Verkaufsgebühren?

6 Antworten

Vielen Dank für den Link - Jetzt hat es auch geklappt.

Ärgerlich und dumm gelaufen - doch nach den eBay Nutzungsbestimmungen völlig legal.

Das Problem: Es ist durch den ersten Verkauf ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande gekommen. Die Voraussetzung um Verkaufsgebühren in Rechnung stellen zu können.

Durch die Absprache mit dem Käufer kam es nicht zur Rückgabe im Sinne der eBay-Bestimmungen.

Kaufverträge können nur im gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben werden.

Der Käufer hätte demnach eine Rücknahme beantragen müssen, der du als Verkäufer zustimmen musst.

In diesem Fall werden beide Vertragspartner so gestellt, als hätte es nie einen Vertrag gegeben. Das heißt, der Käufer bekommt den Kaufpreis erstattet und der Verkäufer erhält die Ware zurück.

Dir einen neuen Käufer zu suchen fällt somit unter die unzulässigen Absprachen außerhalb von eBay. Solche Deals dann auch noch über eBay zu diskutieren und wahrscheinlich auch noch die neue Lieferadresse über eBay mitzuteilen, ist natürlich mehr als fahrlässig.

Fazit: Du hättest erst den alten Vertrag über eBay rückabwickeln müssen. Die eingesparte Zeit für den Rückversand zu dir kostet jetzt richtig Geld.

Warum du auch ausgerechnet etwas verkaufen musst, wenn du im Urlaub gehst, ist auch nicht so richtig nachvollziehbar.

Du kommst aus der Schweiz, gibst den Artikelstandort aber in Deutschland an. Ein potentieller Käufer müsste seine Gewährleistungsrechte demnach aber in der Schweiz geltend machen.

Zum Beispiel wenn es darum geht, dass du die Sachmängelhaftung für ein neues Gerät von 2017 auf November 2018 reduzierst.

Ich glaube nicht, dass es sich lohnt zu versuchen gegen eBay vorzugehen.

Einfach beim nächsten Mal besser machen. Und wirklich etwas verloren hast du ja nun auch nicht - oder?

shizzlepizzle 
Beitragsersteller
 07.12.2017, 17:21

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Dann wird das wohl so sein. Ist natürlich voll doof.. hätte dem Käufer sagen müssen dass er halt 2 Wochen warten soll mit der Rückgabe bis ich wieder zu Hause bin. Wollte aber nicht die ganzen Ferien dran denken müssen und hab halt auf die schnelle jemand anders organisiert. Für mich war eigentlich klar, dass es ne ganz normale Rückgabe ist. Ob ich jetzt eine andere Person diese Rückgabe erhält ist ja eigentlich mein Problem. Ebay will ja normalerweise wohl keinen Beweis, dass der Artikel wieder beim Verkäufer angekommen ist. Und der Käufer hat ja sein Geld zurückerstattet bekommen. Und da die Gebühren ja ein Prozentsatz aus diesem Geld sind, habe ich bei einer Rückerstattung über Paypal eigentlich automatisch mit einer Gutschrift gerechnet. Kann ja verstehen, dass Ebay mich für "Abmachungen ausserhalb ebays" bestrafen möchte. Aber als Strafe die hohe Verkaufsprovision zu nutzen finde ich schon ein bisschen dreist. Ehja, wie dem auch sei, ich hab sicher auch Fehler gemacht, und nein hab zum Glück nichts verloren, nur weniger gewonnen. Danke dir nochmals! :)

LG Chris

heurekaforyou  07.12.2017, 18:30
@shizzlepizzle

Nee, da brauchst du dir wirklich keine Gedanken machen.

eBay ist nicht Vertragspartner und hat auch überhaupt keinen Bock sich in Belange zwischen Käufer und Verkäufer einzumischen.

eBay stellt den Online-Marktplatz und die Technik gegen Gebühr zur Verfügung.

Das ist das Geschäftsmodell. Alles andere verursacht Kosten und ist deshalb uninteressant.

Aus gesetzlichen Gründen darf eBay auch keine Rechtsberatung geben. Du wirst deshalb auch immer nur hören: "Wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt".

Bei PayPal ist es das gleiche Spiel. Die kassieren eventuell sogar doppelt. Etwa wenn der zweite Käufer ebenfalls über PayPal zahlt.

Bei Kaufabbruch berechnet ebay Gebühren:

http://news.ebay.de/showitem&id=1858

Und da das Gerät in gemeinsamer Aktion zwischen Dir und dem Käufer gut bei seinem neuen Käufer gelandet ist, wird ebay auch weiterhin einer Gebührenerstattung nicht zustimmen.

haikoko  07.12.2017, 16:16

Aus Deinem Kommentar:

"Ebay sagt es gäbe in unserem Nachrichtenverlauf widersprüchliche Aussagen und Absichten von Handlungen ausserhalb von Ebay oder so. Ich glaube die haben ein Problem damit, dass ich ausserhalb von ebay einen neuen Käufer gefunden habe."

Ja, und vermuten dadurch, dass Du das ebay-System missbraucht und an ebay vorbei verkauft hast. Bei der Sachlage kannst Du Dich freuen, dass Dein Account noch nicht gesperrt wurde.

Das sagt Ebay dazu.

"Käufer hat mit PayPal bezahlt

Wenn Sie eine volle Rückerstattung, also Artikelpreis und ursprüngliche Versandkosten (falls der Versand nicht kostenlos war), veranlassen und der Käufer mit PayPal bezahlt hat, werden die Verkaufsprovision und ggf. andere Gebühren automatisch Ihrem Verkäuferkonto gutgeschrieben und in Ihrer nächsten Monatsrechnung verrechnet."

Eventuell müsstest du noch ein bisschen Geduld haben.

Nikkom  07.12.2017, 12:57

Okay, das hier:

"Jetzt weigert sich allerdings ebay mir die 200€ Verkaufsgebühren zurückzuerstatten."

hatte ich überlesen. Damit ist meine Antwort wohl hinfällig.

Knackpunkt ist, dass der Vertrag nicht beidseitig aufgelöst wurde. bei 200€ Gebühren war es ein verdammt teurer Computer - 10%. Für Ebay war es ein Verkauf. Du hast alles weitere ausserhalb von Ebay abgewickelt, damit sind die raus.

https://verkaeuferportal.ebay.de/rueckgabeprozess-bei-ebay

da hättest deine Gebühren erstattet bekommen

Mit welcher Begründung weigert sich ebay? Habt ihr beide, also Käufer und Verkäufer, nicht dem Kaufabbruch zugestimmt?

Dass du dich im Ausland aufhälst, einen neuen Käufer gefunden hast und der Laptop direkt an diesen geschickt wurde ist zwar eine nette Geschichte, für den Sachverhalt aber irrelevant.

shizzlepizzle 
Beitragsersteller
 07.12.2017, 13:06

Ja klar, wir haben beide zugestimmt. Ebay sagt es gäbe in unserem Nachrichtenverlauf widersprüchliche Aussagen und Absichten von Handlungen ausserhalb von Ebay oder so. Ich glaube die haben ein Problem damit, dass ich ausserhalb von ebay einen neuen Käufer gefunden habe. Einer der Kundenberater hat auch noch das geschrieben:

"Auch, wenn dies nicht die erhoffte Antwort ist, so halten wir an unserer Entscheidung fest. Sie haben Ihren Artikel durch eBay.de verkauft und Geld dafür erhalten haben. Es ist sehr freundlich von Ihnen, dass Sie gemeinsam mit dem Käufer das Problem gelöst haben und einen neuen Käufer gefunden haben."

Völliger schwachsinn nicht?

ronnyarmin  07.12.2017, 13:08
@shizzlepizzle

Ja.

Du könntest jetzt gegen ebay klagen. Über die Vorgehensweise und die zu erwartenden Kosten solltest du mit dich mit einem Anwalt beraten.

Spannend (wie sich Anwälte gerne ausdrücken) wäre die Sache auf jeden Fall.