Ebay - Käufer will vom Kauf zurücktreten?
Halli hallo. Ich habe heute eine Videospielkonsole verkauft und nun hat mir der Käufer geschrieben, dass er die Autkion verwechselt hat und vom Kauf zurücktreten möchte. Inwiefern muss ich dem nachgeben, bzw. was mache ich jetzt am Besten? War mit dem Verkaufspreis eigentlich sehr zufrieden.
7 Antworten
Hi ;) Das ist mir auch schon passiert, weil der Käufer gesagt hat, er habe jtz den Artikel geschenkt bekommen und braucht unseren nicht mehr :( Da kann man eigentlich nichts machen, da die Verkäufer bei Ebay total wenig Rechte haben, während die Käufer sehr gut geschützt sind. Stell das Angebot am besten nochmal ein, normalerweise weicht der Kaufpreis nicht weit vom ursprünglichen Gebot ab.
Verschiedene Möglichkeiten:
Du gehst auf die Hilfeseite von Ebay, rufst an und fragst.
Du teilst dem Käufer mit, dass du auf dem Kauf bestehst und bittest um Zahlung (schriftlich und mit Zweitschrift an Ebay.)
Du teilst dem Käufer mit, dass du seine Meinung akzeptierst und verzichtest auf den Verkauf. Du hättest aber gerne deine Gebühren, die bei Ebay angefallen sind, erstattet.
Du stellst die Konsole bei Ebay wieder neu ein.
Oder du gibst sie, da es eine Auktion war, an den Nächstbietenden weiter.
Hast du da Erfahrung?
Das ist zwar ärgerlich, da Ihr gem. BGB einen gültigen Kaufvertrag habt, lohnt aber den Ärger nicht.
Ich teile meinen Käufern dann meine Einverständnis mit und bitte sie, den noch zu eröffnenden Fall zu bestätigen, damit ich die Verkaufsprovision wieder gutgeschrieben bekomme.
Vier Tage nach dem Verkauf kannst du einen Fall eröffnen:
http://resolutioncenter.ebay.de/
Und kannst auf dieser Seite anklicken "Ich habe mich mit dem Käufer geeinigt, die Transaktion abzubrechen."
War mit dem Verkaufspreis eigentlich sehr zufrieden.
Was nützt das? Möchtest du auf Erfüllung des Kaufvertrags klagen?
Nach dem vorerwähnten Ablauf und Erhalt der Gutschrift hast Du die Möglichkeit, den Artikel an den Zweitbieter anzubieten oder Du stellst neu ein.
Hebe bitte die email, die Du vom Käufer mit seinem Kaufrücktritt erhalten hast, gut auf.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html
Hier steht nochmal das der Käufer mit seinem Gebot, ein Vertrag eingeht und in der Regel verpflichtet ist den Artikel zu kaufen, auch wenn er zu dusselig ist die richtige Auktion an zu klicken. LG
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html
Hier nochmal bisschen genauer
Einfach mal den Link weiter senden und dem Käufer mal zu zeigen das nicht alles unverbindlich ist. ;)
Wenn es privat verkauft wurde und du jegliche Rücknahme ausgeschlossen hast, musst du nicht darauf eingehen. Ist dann deine Entscheidung. Man kann das nicht verwechseln. Klingt für mich wieder so wie ne Masche.
ja, genau auf diesen Anruf wartet ebay seit Monaten:-)))