Rückdatierter Mietvertrag ohne Gründe?
Kann einen Mietvertrag vom Anfang des Monats datiert werden, wenn man am Ende des Monats eine Zusage bekommt?
3 Antworten
Du kann auch z. B. am 22.11.2018 rückdatiert einen Mietvertrag unterschreiben. Im Mietvertrag wird der Mietbeginn genannt. Die erste Mietzahlung und die erste Kautionsrate werden aber erst ab Mietbeginn - Herausgabe der Wohnung durch den Vermieter an den Mieter - fällig.
In deinem Fall könnte nun im Mietvertrag der Mietbeginn auf den 01.02.19 gelegt worden sein. Zweifelsfrei kannst du aber beweisen, dass der Mietbeginn nicht durch dein Verschulden erst am 25.2. ff. möglich war. Hier ist der Haken zu suchen.
Übrigens muss dir der Makler die Vermietungsvollmacht des Eigentümers vorlegen, wenn der Makler auf dem Mietvertrag unterschriftsberechtigt und auch mit der Herausgabe der Wohnung an dich beauftragt worden sein soll. Das Übergabeprotokloll solltest du nicht unterschreiben, wenn dort als Übergabetag der 1.2.19 genannt ist !!!!
Zur Übergabe nimmst du bitte einen Zeugen mit. Übergabeprotokolle sind nicht zwingend erforderlich . Sollte dir der Makler in betrügerischer Absicht das Protokoll schon bei Vertragsabschluss vorlegen, kannst du da eine Unterschrift verweigern mit dem mündlichen Hinweis das erst nach Übernahme machen zu wollen.
nein natürlich nicht da man die Wohnung erst nach der Zusagen nutzen kann.
Gültig ist Tag der Schlüsselübergabe bzw wann Wohnung bewohnbar ist falls noch Sanierungsbedarf seitens Vermieter besteht
der Makler versucht dich zu betrügen und warscheinlich auch erpressen.
Das Problem ist dass er wenn du ihn anzeigst von nichts mehr weiß.
Vielleicht hilft ein Trick. Du unterschreibst mit Datum Montag den 25.02.2019
mit Anmerkung dass bis dahin keine Schlüsselübergabe erfolgte.
Dann hilft ihm seine Rückdatierung auch nichts.
Falls das gelten würde könnte er neben Februarmiete auch Betriebskosten usw darauf aufbauen sprich du müsstest alle anderen Kosten auch tragen.
Wenn die Schlüsselübergabe und Zählerablesungen für Strom Wasser usw. erst 25.02.2019 erfolgten kann er sich auf den Kopf stellen
Vielen Dank, das hilft sehr!
Das Datum der Unterzeichnung ja, dass des Mietbeginnes nein!.
Gibt es rechtliche Grundlagen, die eine solche Rückdatierung verbieten. Ich habe die Wohnung im Ende Januar besichtigt und wollte diese ab 1. Februar mieten, aber am 30. 01. habe ich eine Nachricht bekommen, dass die Wohnung schon vergeben ist. In 2-3 Wochen war das Inserat wieder online und ich habe angerufen. Der Makler hat mir gleich den Mietvertrag angeboten aber nur wenn ich ab 01. Februar unterschreibe. Es gibt noch 4 Tage bis Ende Februar...