rotweißen Absperrpfosten entfernt auf einer Straße, welche Strafe?

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Zuerst mal die Ordnungswidrigkeit, die Du mit Deinem Vorhaben begehen willst:

Auszug aus §49(3)StVO: Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... 6. entgegen § 43 Absatz 2 und 3 Satz 2 durch Absperrgeräte abgesperrte Straßenflächen befährt oder 7. einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die nach § 45 Abs. 4 zweiter Halbsatz bekanntgegeben worden ist, zuwiderhandelt.

Für die Durchführung deiner vorsätzlich geplanten Ordnungswidrigkeit benötigst Du i.d.R. einen Dreikantschlüssel. Notfalls paßt aber auch eine Vielzahn-Nuß.

Ich habe selbst so einen Schlüssel bei einem Handel für Absperrpfosten erworben. Meine Stadtverwaltung hat mir aber auch eine Ausnahmegenehmigung teilt und mit die Benutzung incl eines Wegerechtes genehmigt, da ich anderweitig nicht unseren Wohnwagen nicht in unsere Einfahrt rangieren kann.

Ich kenne auch jemanden, der hat selbige Genehmigung bekommen, damit er im Alarmfall zum Feuerwehrgerätehaus fahren kann, da er andernfalls 2km Umweg fahren müßte, aber da hat die Stadt ja ein Eigeninteresse

Für die Benutzung einer Abkürzung wirst Du sowas aber nicht bekommen

Es gibt durchaus Unternehmen, die hierzu eine Berechtigung haben. Energieversorger, Stadtwerke (Gas- und Wasserversorgung) und ähnliche Betriebe haben durchaus eine Berechtigung, auch Wege befahren zu dürfen, die für den allgemeinen Verkehr gesperrt sind. Das gilt beispielsweise auch für Waldwege, die entsprechend mit Schranken versehen sind. Hierfür haben diese Unternehmen dann die passenden Schlüssel.

Evtl. darf er das machen. Könnte sein dass er eine Genehmigung hat, weil er Waren bringt oder für eine Dienstleistung zum Haus fahren muss.

Kattarina 
Beitragsersteller
 24.01.2014, 15:16

ja aber, dann müßte er die Pfosten doch danach wieder einsetzen, und nicht einfach auf der Straße liegenlassen?

Privatweg - Öffentliche Straße - Transportzufahrt/Lieferzufahrt - Feuerwehrzufahrt...

Für alles gibt es eine Ausnahme...

Vergessen kann jeder mal etwas. Setze den Pflock doch selbst wieder ein. Der Fahrer hatte ja einen Schlüssel (hab ich übrigens auch!).

wahrscheinlich ein Hausmeister, oder Zulieferer z.B. für Essen auf Rädern, Behindertenfahrzeuge, Mieter, Eigentümer. Bestimmt hatte er eine Berechtigung und wird nur kurzzeitig reinfahren und den Pfosten beim Rausfahren wieder reinstecken