Tapeten kommen durch Regenwasser runter..was übernimmt der Vermieter?
Wie ich bereits in einer anderen Frage sagte/fragte, hat es bei uns geregnet und Wasser kam durch die Decke (Dachwohnung). Zunächst war es nur etwas, aber nun hatte es sich gesammelt und es war eine Beule in der Tapete (genauer gesagt an der Naht zur nächsten Bahn). Die Tapete ist nun gerissen und häng triefnass runter.
Weder Hausmeister noch der Vermieter/ die Gesellschaft sind zu erreichen. Ich habe einen Eimer drunter und Tücher drumrum und ich habe Fotos gemacht
Jetzt aber die Frage...erstmal muß es trocknen, ist klar, aber wer wer kommt für die Renovierung auf? Ich denke der Vermieter, da es ja ein Schaden am Dach sein muß. Aber was wird renoviert? Ich meine ein Maler kann ja schlecht die alte Tapete wieder ankleben oder ein neues Stück einsetzten?! Er wird aber ja auch nicht das ganze Zimmer neue tapezieren....
5 Antworten
Na sicher der Vermieter (oder seine Versicherung). Denn es kann nicht zu Deinen Lasten gehen, wenn das Dach des Hauses nicht mehr dicht ist und Deine Angemietete Wohnung oder Deine Einrichtung dadurch beschädigt wird.Neben dem "Dachschaden" hat der Vermieter auch dafür zu sorgen, dass keine Folgeschäden (Schimmel) entsteht und dass "Optik" wiederhergestellt wird (was heißt, dass notfalls komplett tapeziert und gestrichen werden muss, sollte das "Flickwerk" nicht akzeptabel sein.....
Der Vermieter ist dafür Haftbar.In der Regel sind die ja Versichert.
Die Ursache des Einregenschadens ist maßgeblich für eine Schadensregelung durch die Immobilienversicherung. Der Vermieter ist nicht gegen alles versichert.
Ein Fachmann ist durchaus in der Lage, einen solchen Schaden auszubessern.
Natürlich musst du diesen Schaden als erstes dem Vermieter anzeigen. Wenn er nicht erreichbar ist, am besten per Einwurfeinschreiben.
was übernimmt der Vermieter?
alles, wenn du nicht ursächlich für den Schaden verantwortlich bist.
In einem vergleichbaren Fall in unserem Haus wurden wochenlang Trocknungsgeräte aufgestellt, damit Schimmel weitgehend verhindert wird; die ganze Wand wurde anschließend neu tapeziert und gestrichen. Da es eine 1-Zimmer-Wohnung ist, konnte die Mieterin in dieser Zeit nicht in der Wohnung bleiben und musste in einer Pension unterkommen. Auch diese Kosten musste der Vermieter tragen. Soweit ich weiß, hat seine Versicherung den Schaden reguliert.
Allerdings kann es sein, dass dies bei deinem Vermieter nicht der Fall ist, sodass er selbst für den Schaden (am Dach und den Folgeschäden in deiner Wohnung) aufkommen muss. Hier gibt es oft Probleme mangels Masse.
In jedem Fall musst du den Schaden umgehend anzeigen, am besten mit Einwurfeinschreiben und Fristsetzung. Für eine evtl. Mietminderung und deren Höhe wende dich an den Mieterbund (ist günstiger als Anwalt).
Hoffe, du musst nicht mehr lange ´im Regen´ stehen!
Vermieter ist verantwortlich sich um alles zu kümmern wenn es sich um ein Problem am Haus handelt.
Es kann sein dass das dann die Hausverwaltung übernimmt aber du bist als Person nicht als Organisator da.
Dazu gehört den Ersatz von Schäden bei dir, Kostenersatz falls du woanders (Hotel) nächtigen musst und eine Instandsetzung.
Du wirst ein Schimmelproblem bekommen wenn das nicht gut gemacht wird, vermutlich müssen die Wände mit einem Gerät getrocknet werden.
Wenn der Vermieter sich nicht rührt dann direkt eine Mietkostenminderung machen, dazu solltest du dir einen Anwalt suchen. Dann rührt er sich auch.