Rollern mit dem Fahrrad ohne Licht und betrunken erlaubt?

5 Antworten

Hallo.

Wer betrunken am Straßenverkehr teilnimmt, der muss damit rechnen, kontrolliert zu werden und das sogar auch als Fußgänger, gleiches gilt natürlich auch für das geliebte Rad. Wer sich auf einem Rad bewegt, hat für die Verkehrssicherheit am Fahrzeug zu sorgen und dazu zählt auch das Vorder/- und Rücklicht. Ich persönlich würde da schon vorsichtig mit umgehen denn auch als Radfahrer kannst du Punkte in Flensburg bekommen, sogar als Fußgänger selbst dann, wenn du noch gar kein Führerschein hast... ;)

Liebe Grüße FD

JonathanH 
Beitragsersteller
 13.01.2015, 17:30

Da jetzt aber das Rad nicht mehr als Fahrrad zählt (ähnlich wie Inlineskates) müsste das dann aber nun nicht gelten.

Wie sieht das ganze denn rechtlich aus, wenn man betrunken, ohne Licht fröhlich am dahinrollern ist und die Polizei einen anhält, OHNE dass man eine rote Ampel überquert hat, einen Fußgänger angefahren hat und 10 Autos geschrammt hat. Sagt die StVO was dazu?

FlyingDog  13.01.2015, 17:34
@JonathanH

Es spielt überhaupt keine Rolle, wie und womit man sich im Straßenverkehr bewegt. Wer sich im allgemein im Straßenverkehr bewegt und betrunken ist, muss damit rechnen kontrolliert zu werden und wenn aufgrund des Alkoholspiegels eine Eigengefährdung vorliegt, dann werden entsprechende Maßnahmen ergriffen um die Gefahr zu beseitigen bzw. zu reduzieren und man muss auch mit Punkten in Flensburg rechnen, egal wie und womit man sich im Straßenverkehr bewegt und unabhängig davon, ob man im Besitz eines gültigen Führerscheins ist.

Liebe Grüße FD

Franek  14.01.2015, 22:42
@FlyingDog

"und man muss auch mit Punkten in Flensburg rechnen, egal wie und womit man sich im Straßenverkehr bewegt und unabhängig davon, ob man im Besitz eines gültigen Führerscheins ist"

Glaubst Du wirklich selbst, was Du da geschrieben hast -nämich dass man als Fußgänger Punkte in Flensburg bekommen kann? o.O

FlyingDog  20.01.2015, 00:35
@Franek

Moin moin.
Zu deinem Kommentar... ;)
Zitat:
Punkte Flensburg: Besonderheiten bei Fußgänger
Als Fußgänger habe ich keine Punkte in Flensburg zu befürchten – ein klarer Fall von ‘Denkste’! Denn das Punktesystem für Verkehrsverstöße gilt für alle Verkehrsteilnehmer.
Und da Passanten ebenfalls Verkehrsteilnehmer sind, stellen sie keine Ausnahme dar und laufen Gefahr, bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht oder der StVO Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog und Bußgeldtabelle zu machen.
Zwar wird in der Regel und je nach schwere des Verstoßes „nur“ ein Bußgeld erhoben, aber es gibt durchaus Szenarien, in denen man Punkte in Flensburg bekommt.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/punkte-flensburg/

Ich habe nur den kleinen Teil zitiert, es lohnt sich den Abschnitt Punkte Flensburg: Besonderheiten bei Fußgänger ganz zu lesen.

Ich hoffe ich kann damit Unstimmigkeiten beseitigen.

Liebe Grüße FD

Yep, tatsächlich einen Gesetzeslücke, das geht so. Aber pass auf, man kann unterschiedlich rollern. Manche unterscheiden dabei zwischen linkem Fuß auf rechter Pedale, das wäre ok, und rechtem Fuß auf rechter Pedale. Aus dieser Lage könnte man sofort aufschwingen, was dann als fahren gewertet wird ;-)

In anderen Ländern ist Trunkenheit in der Öffentlichkeit schlicht komplett verboten, bei uns aber nicht. Viel Spaß! Licht brauchst du als Fußgänger natürlich auch nicht.

Egal, wie Du Dein Fahrrad benutzt, sind die Vorschriften des § 67 StVZO dennoch zu beachten.

du suchst also nur nach schlupflöchern im gesetz, um gefahr- und straflos komasaufen abzuhalten und schneller als zu fuß nach hause zu kommen? hast du auch bedacht, dass du damit durch die enormen schlangenlinien, die du fährst oder rollst, weitaus mehr wegstrecke zurücklegst, als wenn du einfach nur (mehr oder weniger) geradeaus läufst?

und sich besoffen nur auf einer pedale stehend im gleichgewicht halten zu können, wird wohl nur gewohnheitstrinkern leichtfallen, ohne nach 2 metern auf die fre**e zu fallen.

JonathanH 
Beitragsersteller
 13.01.2015, 17:24

nein, ich habe doch geschrieben, dass es sich nur um eine rein theoretische frage handelt. das meinte ich auch so. ich besitze selbst seit 1 jahre nurnoch einen motorroller und kein fahrrad mehr. danke für die antwort, aber sie hilft hier leider null weiter.

man kann auch mit rollern und betrunken schnell unterwegs sein und einen unfall bauen. egal ob licht an oder aus.

von daher schön schieben