Tritt hier die Scheinselbständigkeit in Deutschland überhaupt auf?

3 Antworten

Für Tätigkeiten in Deutschland gilt das deutsche Sozialversicherungsrecht, § 3 SGB IV. Da ist es egal, ob du in Deutschland wohnst oder nicht. Eine Ausnahme bildet die sogenannte "Einstrahlung", wenn ein ausländischer Arbeitnehmer zeitich begrenzt von seinem Arbeitgeber nach Deutschland entsandt wird - dann gilt weiter das Recht des Urpsungslandes. Da benötigst du aber eine A1-Bescheinigung.

Du bist eine Ein-Mann-Firma. Die Konstellation, dass du gleichzeitig Arbeitgeber und Arbeitnehmer bist, ändert daran m.E. nichts. Wenn sich die Situation so darstellt, dass du in Zypern keinen oder kaum Umsatz machst, dann wird das als Scheinkonstrukt angesehen. So, wie du dir das gedacht hast, wird das nicht funktionieren.

Kisho 
Beitragsersteller
 17.05.2022, 14:54

Die Tätigkeit wird nicht in Deutschland erbracht. Ich ziehe nach Zypern und habe vor permanent von dort aus zu arbeiten. Der Umsatz wird in Zypern generiert.

Spezialmann  17.05.2022, 15:19
@Kisho

Achso, das hatte ich falsch verstanden. Ich dachte, du wolltest die Firma nur in Zypern anmelden, aber in Deutschland arbeiten. Dann gilt natürlich zyprisches Recht, mit dem dortigen Sozialversicherungsrecht kenne ich mich aber leider nicht aus ;)

Kisho 
Beitragsersteller
 17.05.2022, 15:20
@Spezialmann

Kein Problem. Super, vielen Dank!

Wenn du in Zypern gar nicht real wohnst, sondern weiter in Deutschland, müsste die Firma steuerrechtlich als deutsche gelten. Du bekommst dann die deutsche Steuernummer und stellst die Rechnungen von Deutschland.

Kisho 
Beitragsersteller
 17.05.2022, 12:04

Nein nein, vielleicht habe ich das irgendwo falsch formuliert. Ich ziehe nach Zypern, ich wohne dort tatsächlich.

DocPsychopath  17.05.2022, 12:05
@Kisho

Wenn du in Zypern wohnst, unterliegst du zypriotischen Gesetzen.

Wenn du deinen Wohnsitz nicht in Deutschland hast, spielt das alles keine Rolle.