Was bedeutet die Regelung auf diesem Verkehrsschild?

Bild - (Auto, Jura, Straßenverkehrsordnung)

6 Antworten

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Mo - Fr 9-19 nur für Behinderte

Mo-Fr. 19-23 Uhr jeder mit Parkschein oder Bewohnerausweis

Sa 9-23 Uhr jeder mit Parkschein oder Bewohnerausweis

restliche Zeit: Jeder ohne Einschränkung

HeymM  13.04.2017, 16:50

Wo steht denn da von Werktags (Mo-Fr 9-19) nur für Behinderte?

bianchaneunzehn 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 16:51
@HeymM

Rollstuhl-Zeichen und darunter die Uhrzeit

augsburgchris  13.04.2017, 16:53
@HeymM

Verzeihung 8-19 Uhr.

HeymM  13.04.2017, 16:55
@bianchaneunzehn

Dann ist in dieser Zeit also der komplette Parkplatz NUR für Behinderte da?

bianchaneunzehn 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 17:08
@HeymM

Ich könnte mir sogar vorstellen, dass es ein dauerhafter Rolliparkplatz ist. In der Zeit tagsüber NUR für Rollifahrer, abends auch für Bewohner oder Ticketlöser, aber weiterhin kostenlos für Rollifahrer. Nachts frei für alle

HeymM  13.04.2017, 17:19
@bianchaneunzehn

Kann ich mir nicht vorstellen. Grundsätzlich sind die gekennzeichneten Behindertenparkplätze natürlich nur für Behinderte.

Aber die "normalen" Parkplätze sind dann eben auch für die nicht behinderten Autofahrer.

Ich kann mir nicht vorstellen, das ein kompletter Parkplatz (auch mit nicht gekennzeichneten Parkflächen) für eine bestimmte Zeit NUR für Behinderte sein soll.

bianchaneunzehn 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 17:25
@HeymM

Naja, normale Rolliparkplätze sind ja auch nur für Rollifahrer. Weil es abends eng wird, müssen sie sich den Platz eben mit Normalen teilen.

Für mich sind die Trennstriche von Bedeutung: Rolliparkplatz ist es immer (oben) für alle nachfolgenden Regelungen. Dies gilt für die Zeit tagsüber ausschließlich. Abends noch für Normale. 

bianchaneunzehn 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 16:48

So habe ich das auch verstanden, scheint aber nicht eindeutig zu sein ;-)

augsburgchris  13.04.2017, 16:49
@bianchaneunzehn

Das ist auch nur meine Interpretation.

Mo-Fr von 8-19 Uhr darf man mit dem Behindertenausweis parken.

Mo-Fr von 19-23 Uhr sowie Sa von 9-23 Uhr braucht man einen Parkschein. Bewohner mit straßenbezogenem Parkausweis dürfen in der Zeit kostenlos parken.

bianchaneunzehn 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 17:04

War auch meine Interpretation ;-)

Struwwelpeter7z  13.04.2017, 17:13
@bianchaneunzehn

Gibt oder gab es deswegen Probleme? Die nicht beschriebenen, kostenlosen Zeiten, habe ich natürlich nicht erwähnt.

bianchaneunzehn 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 17:18
@Struwwelpeter7z

Der Parkplatz ist nie frei und in der Nähe gibt es keine anderen Rolliparkplätze :-/ Die Fahrzeuge haben meist nicht einmal Tickets gelöst (zwischen 8 und 19 Uhr werktags)

Struwwelpeter7z  13.04.2017, 17:45
@bianchaneunzehn

Solltest du einen Schwerbehindertenparkausweis haben und der Platz ist zwischen 8 und 19 Uhr unberechtigt belegt, brauchst du nicht das Ordnungsamt, sondern kannst die Polizei anrufen. In diesem Falle besteht "Handlungsbedarf" und sie müssen kommen. Mit dem S....parkausweis darfst du in Kombination einer Parkscheibe jeden anderen Parkplatz für drei Stunden nutzen. Auch eingeschränktes Halteverbot.

bianchaneunzehn 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 19:58
@Struwwelpeter7z

Problem ist, dass es dauert, bis die da sind. München hat viele Polizisten, aber auch viele Einsätze. Und ich kann ja nicht jedes Mal eine Stunde früher kommen, damit der Parkplatz sich frei wird. Leider bin ich auch wesentlich mehr als 3 Stunden auf den Parkplatz angewiesen. 

Ich denke mal dass in dem Gebäude im Hintergrund eine Behinderten-Werkstatt ist oder eine sonstige Einrichtung die Werktags von Behinderten aufgesucht wird.

Werktags zwischen 8:00Uhr und 19:00Uhr ist dies ein Behinderten-Parkplatz, nur für Behiderte mit entsprechendem Ausweis.

Werktags zwischen 19:00Uhr und 23:00Uhr sowie Samstags zwischen 9:00Uhr und 23:00Uhr darf mit Parkschein geparkt werden oder Bewohner mit Parkausweis Nr??.

Zu den restlichen Zeiten darf jeder gebührenfrei parken.

Der Packplazu darf benutzt werden:

Von Behinderten immer, Von Jedem (wertags) zwischen 8 und 19 Uhr

Von Anwohnern auch Nachts.

bianchaneunzehn 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 23:59

Warum Anwohner abends nicht? Also schon zwischen 19 und 23 Uhr? 

Nachts darf doch jeder Parken, weil der Zeitpunkt ja nicht erwähnt Word, also keine Regelungen gelten.

Behinderte und Anwohner mit Parkausweis parken immer kostenlos, andere parken Werktags von 8:00 bis 19:00 kostenlos.

Zu dem Zeiten im unteren Abschnitt braucht man einen Parkausweis.

(aber was ist von 23:00 bis 8:00...)

So würde ich das verstehen. Kann aber komplett falsch sein..

Eine andere Möglichkeit wär nämlich, dass der Parkplatz Werktags von 8:00 bis 19:00 nur für Behinderte ist.. Glaube ich aber eher nicht, da gibts dann (meistens) andere Schilderkombinationen...

bianchaneunzehn 
Beitragsersteller
 13.04.2017, 17:06

Ich hätte auf Zweiteres getippt. Grund hierfür ist, dass "Bewohner frei" in Kombination mit der späteren Uhrzeit steht

- Rolliparkplatz von Montag bis Freitag von 8-19 Uhr
- Mit Parkschein oder Bewohnerausweis von Montag bis Freitag von 19-23 Uhr und Samstag 9-23 Uhr
- Frei für die restliche Zeit (also vor allem nachts und am Sonntag)

Zusatzfrage für Fortgeschrittene: Muss ein Rollifahrer um 19 Uhr jeweils ein Ticket kaufen, wenn er keinen Bewohnerausweis hat? Oder ist der Parkplatz weiterhin Rolliparkplatz, aber eben auch für andere frei?