Roller zugeparkt - was habe ich für Möglichkeiten?
Folgendes: Normalerweise steht mein Roller auf einem ausgewiesenen Parkplatz vor dem Haus, aber weil ich einige Reparaturen vornehmen wollte, hatte ich ihn gestern auf den Hof unseres Mehrfamilienhauses geschoben und dort am Fahrradständer "geparkt". Nach ein paar Minuten kam ein Mitarbeiter der im Haus ansässigen Kanzlei und stellte sein Auto in die Auffahrt, sodass mein Roller nicht mehr durchpasste. Ich sprach ihn darauf an und er erwiederte, die Auffahrt sei ein Privatparkplatz und demnach könne er dort parken, so lange er wolle.
Ich lies es auf sich beruhen und dachte mir egal, dann bleibt der Roller halt noch was hier stehen.
Heute morgen war das Auto immer noch in der Auffahrt geparkt. Ich würde gerne einkaufen fahren, geht nur leider nicht, ohne die Außenspiegel des Autos abzumontieren, da die Auffahrt zu schmal ist. An den Hof grenzt eine Rasenfläche, die zur anderen Straßenseite hin offen ist. Notfalls könnte ich den Roller darüber schieben. Aber hab Angst, dass ich dann auch Ärger bekomme. Was soll ich jetzt machen? Muss nicht nur einkaufen sondern auch nachmittags zur Arbeit.
5 Antworten
Dein Rollerstellplatz ist nicht auf dem Hof. Der Kanzleimitarbeiter ist vermutlich nicht der Vermieter hat aber eventuell eine Erlaubnis vom Vermieter sein Fahrzeug in der Einfahrt abzustellen. Aus diesem Grund frage bitte den Vermieter nach den Rechten des Kanzleimitarbeiters und lass dir versichern, dass du kurzzeitig deinen Roller auf dem Hof reparieren darfst.
Wenn du von Einfahrt sprichst > müssen denn Kraftfahrzeuge auf den Hof fahren?
Na, dann schieb deinen Roller über den Rasen. Ein Handy hast du doch, mach ein Foto von dem zugeparkten Roller. Sollte nun jemand meckern, dann frag ihn, wie du den Roller dort wegkriegen sollst, ohne das Auto zu beschädigen, welches dich aus reiner Boshaftigkeit zugeparkt hat.
Sieht nicht gut aus für dich.
Du könntest zwar fragen ob der Mitarbeiter bzw. die Kanzlei ihre Autos in der einfahrt stehen lassen dürfen, aber Du musst damit rechnen, dass sie es dürfen oder der Vermieter fragt, warum Du es wissen willst.
Schilderst Du ihm die Situation, kann es sein, dass er Dir sagt, dass Dein Roller nichts im Hof zu suchen hat.
Ich persönlich würde fragen, allein um diesem Mitarbeiter eventuell eins auswischen zu können.
Sie könnten überlegen, ob Sie nicht Strafanzeige wegen Nötigung und Freiheitsberaubung im Hinblick auf die vom Verursacher zu verantwortgenden Einschränkung Ihrer Freiheit erstatten!
In jedem Falle sollten Sei die Polizei verständigen.
Auch wenn jemand in einer Kanzlei, für was auch residiert, hat er nicht den Anspuch im Recht zu sein gepachtet!
Die vermeitliche Erziehung, die er Ihnen zuteil werden lassen möchte, ist in seiner Kinderstube scheinbar an ihm spurlos vorbeigegangen.
Wenns ein Privatparkplatz ist, dann hast du da auch nix zu suchen.
Schieb den Roller einfach weg und mach nix kaputt. Such dir dann einen passenden Parkplatz.
Dann lass das Auto durch einen Abschleppdienst kostenpflichtig entfernen oder bitte den Fahrer, dass er mal kurz wegfährt.
Der Fahrer weigert sich, sein Auto wegzufahren. Er behauptet es sei ein Privatparkplatz. Kommt mir halt komisch vor. Eine Einfahrt kann doch kein Parkplatz sein ... naja, trotzdem danke.
Abschleppdienst ist keine gute Idee. Da es sich nicht um öffentliches Straßenland handelt, muss der FS den erstmal bezahlen und sich dann das Geld vom Fahrer wiederholen. Stelle ich mir schwierig vor.
Nichts desto Trotz sind das nur seine beiden Möglichkeiten. Nicht umsonst schrieb ich "kostenpflichtig"
Das Auto steht in der Auffahrt zum Hof/Garten. Ist so ein schmaler Weg. Mein Roller steht im Hof selber, da darf er auch ganz offiziell stehen, aber jetzt komme ich halt nicht mehr da weg ...