Roller zu schnell 45 km/h?
Hey Leute Ich (16) wurde neulich von der Polizei erwischt mit meinem Roller der etwas zu schnell fährt. Ich selbst darf nur 25-30 fahren wurde aber mit 45 erwischt. Ich habe nun einen Brief bekommen das ich mich Morgen dort melden soll. Nun wollte ich wissen was eine Strafe ungefähr auf mich zukommt da es mein erstes Problem mit dem Polzei war. MfG
4 Antworten
Es kann sein, daß Du eine Anzeige wegen fahrens ohne Fahrerlaubnis, oder baulichen Veränderungen bekommst, da sich Dein Roller wohl kaum noch im Originalzustand befinden dürfte. Es würde mich auch wundern, wenn Du nach der Kontrolle weiterfahren durftest... oder ist das wieder nur ein Märchen nach dem Motto : "Was wäre wenn"?
"Das OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.11.2002- Aktenzeichen 1 Ss 73/02 hat bereits im Jahr 2002 entschieden, dass auch dann ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG vorliegt, wenn ein Leichtkraftrad auch ohne Vornahme technischer Veränderungen regelmäßig eine wesentlich höhere Geschwindigkeit als die bauartmäßig Zulässige erreichen kann und damit an der Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahre 1978, NJW 1978, 332 f., festgehalten.
Dies trifft natürlich auch für Mofas und Kleinkrafträder zu."
Die Grenze, ab welcher solche ohne äußere Eingriffe aufgetretene Veränderungen als wesentlich anzusehen sind, bemisst der Senat vorliegend mit 20 %.
Also auch ohne Änderung an der elektronischen Drossel und nur durch Erreichenh einer wesentlich höheren Geschwindigkeit würde schon ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegen.
Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis dürfte nicht vorliegen, wohl aber ein Verstoß nach § 30 StVZO (Verwarnungsbereich, kein Bußgeld).
Grundsätzlich wird durch technische Änderungen (z.B. geschwindigkeitserhöhend) das Kleinkraftrad L1e jetzt zum Krad L3e, da die Zulassungsvoraussetzungen im Rahmen der Richtlinie 2002/24/EG nicht eingehalten werden. Erst durch ein Gutachten kann festgestellt werden, ob das genannte, technisch veränderte Kfz weiterhin unter die Klasse L1e fällt (bis 50 ccm, max. bbH 45 km/h).
Als jugendlicher Ersttäter vermutlich einige Sozialstunden und jeweils einen Vermerk in Dein Erziehungsregister wie eventuell auch an die Führerscheinstelle.
Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist zwar keine Fahrerlaubnis nach FEV, aber Du willst ja gewiss einmal einen Rollerführerschein / Kleinkraftrad oder Auto machen.
Da KÖNNTE es dann auf nähereSicht u.U. ein paar Probleme geben.
Eventuell analog zur jugendrechtlichen Hauptstrafe noch ggf. ein Bussgeld im.Ordnungsverfahren wegen fehlender / erloschener ABE und Haftpflichtversicherung. ( rein fahrzeugbezogen als Folge der Manipulation bei Inbetriebnahme im öffentlichen Strassenverkehr )
Ich denke mal du wirst entweder bisschen Strafgeld bezahlen oder paar Punkte bekommen, mehr sollte da jetzt nicht kommen.