Tacho vom Roller funktioniert nicht, strafe?
Hallo, und zwar hab ich folgende frage. Bei meinem Roller funktioniert die tachoanzeige nicht, obwohl ich sie vor einem monat erst erneuert habe (also tachoschnecke + tachoantrieb).mein roller fährt nur 45 und nicht schneller. Jetzt würde mich interessieren ob ich durch den defekten tacho eine strafe bekommen kann fals ich angehalten werde, ohne die Geschwindigkeit überschritten zu haben. Danke im vorraus
6 Antworten
Der Tacho wird auf jeden Fall beanstandet, wenn er nicht geht, denn wie sollst Du dann schätzen ob Du beispielsweise in einer 30er Zone auch wirklich 30 fährst? Wenn der Drehzahlmesser oder die Benzinuhr nicht gehen ist dem TÜV und der Polizei egal, aber der Tacho muss funktionieren, auch bei einem kleinen Motorfahrzeug.
Bin mir nicht sicher, aber ich würde vermuten, dass dein Roller damit nicht fahrtüchtig ist. Du kannst deine Geschwindigkeit ja gar nicht abschätzen. Also ja, ich denke, dass du, wenn du angehalten werden würdest, eine Strafe bekommen würdest.
Funktioniert hier nur die Tachoanzeige nicht oder auch der Kilometerzähler? Denn der muss allein schon deshalb funktionieren, wenn Du das Fahrzeug später mal verkaufen willst. Wie will ein Käufer den Wissen, wie viele Kilometer Du dann runter hast?
Da sollte nix passieren. Ist aber im eigenen Interesse einen funktionsfähigen Tacho zu haben. Es gibt auch 20 u. 30 Zonen wo geblitzt wird. Dass dann als Ausrede; der Tacho ist defekt, zählt nicht.
Lass doch einfsch reperieren dann gehst allem Ärger aus dem weg!