Strafe bei ungedrosseltem Roller

3 Antworten

Hallo,

das kann von einer Verwarnung bis zu einem Strafverfahren nach Jugend-Strafrecht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gehen.

Technische Fakt des Vorwurfs ist, dass ein ungedrosselter Roller nun mal nicht den technischen Vorgaben einer Mofa-Zulassung entspricht.

Gehen wir mal von der ungünstigsten Konstellation aus, dass Dein Roller ohne Drossel technisch als 45 ( Fahrerlaubnisklasse AM ) angesehen wirdund Du an einen Beamten + Jugendrichter triffst, wo keinen Pardon mit sowas sehen:

  • Führerscheinsperre von mindestens 4 Monaten ( kannst notfalls also den Erwerb einer Fahrerlaubnis erst einmal knicken ) incl.Fahrverbot für Mofa.
  • Geldstrafe oder Sozialstunden je nach finanziellen Möglichkeiten und ein wenig Handlungsspielraum des Gerichtes je nach konkreten Tatumständen und möglicher Vordelikte
  • eventuell auch noch Kosten, wenn der Roller zur Beweissicherung konfesziert und ggf. einer technischen Überprüfung zwangsvorgeführt wurde.
  • Regressansprüche der Fahrzeug-Haftplichtversicherung im Schadensfall, weil das Fahrzeug nicht den technischen Angaben in der grundlegenden ABE bei Versicherungabschluss entsprechen könnte. ( Versicherungstechnisch ist Mofa nicht = 45-er Klasse )

mfg

Parhalia

Ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Wenn es das erste Vergehen dieser Art war, dann erwarten dich wohl ein paar Sozialstunden.

Mein Sohn hat in einem aehnlichen Fall (wobei die Begleitumstaende noch etwas heftiger waren als in diesem Fall) mit 15 Jahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis 10 Sozialstunden aufgebrummt bekommen (schriftlicher Bescheid, keine Verhandlung), die er in 2 Samstagen abzuleisten hatte. Damit war die Sache dann erledigt (und weitere Dinge dieser Art gab es nicht). Auch den PKW Fuehrerschein durfte er mit Ende 16 Jahren (nach Anforderung der Unterlagen vom Gericht) ohne Probleme beantragen. Hier koennte so was dann auch noch mal Probleme geben.

Auch den gedrosselten Roller durfte er danach fahren, da gab es nie Einschraenkungen, der Schein gilt auch nicht als Fuehrerschein.

fahren ohne fahrerlaubnis, fahren ohne versicherungs schutz...

Serious312 
Beitragsersteller
 28.08.2013, 15:57

Ja klar, aber mit was muss man rechnen?

xy123456789  29.08.2013, 17:19
@Serious312

Beim ersten mal wird sie warscheinlich fallengelassen.

sonst bekommst du ne Führerschein sperre bis 21, geldstrafe, gerichtsverfahren, mpu usw.