Brief von der Polzei, Diebstahl?
Ich habe mit meiner Freundin im Mai 2018 bei Primark was geklaut und wurden erwischt. Ich habe sowas zum mal gemacht und meine Freundin wurde schon damals 2016 schonmal erwischt.
heute habe ich einen Brief bekommen, ich bin 21 Jahre alt und da steht irgendwas von Jungendgericht, was ich nicht verstehe. Muss ich doch keine Strafe zahlen?
5 Antworten
Hallo,
das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche bis 18 Jahre und kann für sogenannte Heranwachsende bis 21 angewandt werden.
Im Jugendstrafrecht ist die Regel, dass der Erstverstoß bei einem Eigentumsdelikt eingestellt wird - wie hier geschehen.
Das heißt, es wird keine Anklage erhoben, die Anzeige wird eingestellt. Du wirst also zu keiner Strafe verurteilt.
Zivilrechtliche Forderungen des Geschäftes erlöschen damit nicht. Denkbar sind z.B. die Fangprämie, ein Hausverbot etc.
Du hast nochmal Glück gehabt - Du bekommst keine Strafe.
Jugendgericht deswegen, weil Du erst 21 Jahre alt bist.
Du bist 21 und verstehst diesen Text nicht?
Das Verfahren gegen Dich wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Weil das Juegndstrafrecht nicht bei 18 Jahren endet:
"Im Alter zwischen 18 und 21 Jahren bezeichnet man den Beschuldigten als „Heranwachsenden“ (§ 1 Abs. 2 JGG).
Heranwachsende geltend grundsätzlich als strafrechtlich voll verantwortlich. Damit wird bei Personen in dieser Altersstufe davon ausgegangen, dass grundsätzlich das (härtere) Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen soll. Es ist allerdings möglich, dass das Gericht noch Jugendstrafrecht anwendet. Dies ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden und maßgeblich von der Reifeentwicklung des Beschuldigten abhängig sowie davon, ob es sich noch um eine sogenannte „jugendtypische Verfehlung“ handelt."
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-gilt-das-jugendstrafrecht-alter-und-altersgrenzen_136495.html
Du hast nochmal Glück gehabt - keine Strafe oder Gerichtsverhandlung - beim nächsten Mal wird das nicht so glimpflich ausgehen.
Das Verfahren ist eingestellt! Also keine Strafe!
Und bitte bessere Dich! Keiner mag Lügner oder Diebe!
was ich nicht verstehe ist , warum das Jugendgericht entschieden hat obwohl ich 21 jahre alt bin also älter als 18 Jahre. Ich bin doch nicht minderjährig. Naja egal, Hauptsache keine Strafe zahlen^^