Wer zahlt, wenn Rolläden durch Hagel kaputt sind?

4 Antworten

Ich würde auch sagen, dass es die Kosten des Vermieters sind, aber Versicherungen zahlen normalerweise nicht für Hagelschaden am Rollladen. Ist dämlich, aber wenn es hagelt, dann sollte man die Fenster nicht mit Rollladen schützen, weil diese Schäden selber gezahlt werden müssen, während die Versicherung Glasschäden übernimmt.

Das ist Sache des Vermieters, er muß den Schaden seiner Versicherung melden!

alexanderxxxx 
Beitragsersteller
 01.07.2011, 19:31

Danke dir für die Info

Gemäß §535 BGB ist der Vermieter zum Erhalt seiner Mietwohnung verpflichtet und muss somit grundsätzlich auch für die Reperatur von Rolladen aufkommen, hinzu kommt noch, dass es sich bei dem Hagelschaden um Fremdverschulden handelt.

Es kann allerdings sein, dass es in deinem Mietvertrag sog. Kleinreperaturklauseln gibt, die bestimmen, dass du als Mieter kleine Reperaturen von 80-100 Euro selbst zahlen muss, da würde ich mal nachschauen.

Wenn dazu aber nichts im Mietvertrag steht, muss der Vermieter die Reperatur übernehmen, da spielt es keine Rolle, ob du versichert bist oder nicht.

Woher ich das weiß:Recherche

na er zahlt es, darum fragt er ja auch ob du versichert bist, weil der schummelt.

Die rolläden gehören zum haus und zur mietsache, damit sind es reperaturen am mietobjekt. Es muss definiert werden ob es sich um schönheitsreperaturen handelt. Der rest liegt beim vermieter. Wenn übermorgen die wand einen riss bekommt, musst du ja auch nicht den maurer bezahlen der nen neues haus hin stellt.

naaman  16.06.2019, 22:40

"rolläden gehören zum haus und zur mietsache"

Ja und nein. Rolläden befinden sich ausserhalb des Wohnbereichs oder der Mietsache. Gehören zwar zum Haus, sind aber nicht Bestandteil der Mietsache.

xxfistexx  16.06.2019, 22:59
@naaman

ich definiere das nach dem schönheitsreperatur aspekt. Ist nur eine lamelle kaputt, kann das der mieter schon alleine zahlen, aber sind es die kompletten rolläden, dann gehören die für mich zur fassade und zum haus und dann ist der vermieter am zug.

bei hagelschäden, ist das wetter schuld und der vermieter hat eine mietsache die beschädigt ist, bei mängeln kann der mieter auch andere rechte geltend machen und als vermieter hab ich in der regel eine unwetter, sturz schäden und eine versicherung gegen herabstürzende objekte.. dort macht der vermieter den schaden dann geltend.

dem mieter ist hier keine schuldfähigkeit zu zu sprechen.