Rohrverstopfung durch Waschmittel - sind die Beseitigungskosten von den Mietern zu zahlen?
Es handelt sich hierbei um ein 4-Familienhaus. Nun kam es zu einer Überschwemmung in der Waschküche. Durch eine Rohrreinigungsfirma wurde anhand einer Videokamera festgestellt, dass es sich um Ablagerungen durch Waschmittel handelt. Bei den Durchspülungarbeiten wurde das Rückstauventil beschädigt. (Dies wurde von einer anderen Firma neu eingebaut und auch vom Hauseigentümer bezahlt und nicht an die Mieter weitergegeben.) Nun gehen die Mieter davon aus, dass es sich hier um Reparaturarbeiten handelt und wollen dies nicht bezahlen. Wir haben auch nur die Rechnung von der Rohrreinigungsfirma den Mietern umgelegt. 3 Mieter haben nach Rücksprache die Kosten bezahlt; 1 Mieter weigert sich die Kosten hierfür zu übernehmen. Da die Waschküche ja ausschließlich von den 4 Mietern genutzt wird sind wir der Meinung, dass hierfür auch die Mieter für die Beseitigungskosten aufkommen sollten.
3 Antworten
Der Mieter weigert sich zu recht. Wer bitte kann beweisen, dass ER Verursacher der Verstopfung ist?
es würde reichen, dass er Flüssigwaschmittel nutzt... das bildet keine Ablagerungen.
Die Rohrreinigun ist mMn vom Vermieter zu zahlen.
Die Benutzung von Waschmitteln in üblichen Mengen gehört zu einer mieterüblichen Tätigkeit, und damit kann kein Vermieter einem Mieter eine Schuld zuweisen. Vor Gericht hätte das keine Chance auf Erfolg. Informationen hierzu gibt der Deutsche Mieterbund.
wie kann sich denn waschmittel ablagern????
das reinigen von rohren unterliegt dem vermieter, da es sich dabei um die instandsetzung der bausubstanz handelt. nur, wenn ein mieter ein bestimmtes, nicht zugelassenes waschmittel benutzt hat, obwohl er darauf hingewiesen wurde, dass es nicht zulässig ist, muss er auch die kosten dafür übernehmen; sprich wenn er fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. die übliche benutzung von waschmittel stellt noch kein verschulden dar.