Mieter räumt Garage nicht?
Meinem Mieter habe ich kostenlos eine Garage zu Verfügung gestellt.,bis sie zu anderen Zwecken benutzt werden soll. Ist im Mietvertrag verankert. Ich muß sie sanieren, aber der Mieter räumt sie nicht.. Mußte jetzt einen Anwalt damit beauftragen.Wer trägt hierfür eigentlich die Kosten.
8 Antworten
Die Kosten trägt wer sie beauftragt.
Wenn jemand anders sie verursacht hat und sie zweckdienlich und notwendig waren können diese demjenigen in Rechnung gestellt und vor Gericht geltend gemacht werden.
Vielen Dank, werde ich versuchen
Mußte jetzt einen Anwalt damit beauftragen.Wer trägt hierfür eigentlich die Kosten.
Das kommt darauf an: War der Mieter mit beweislicher und nachweislich zugegangener Herausgabeaufforderung der widerruflich geduldeten Nutzung der Garage unter angemessener Fristsetzung in Verzug, darf man aus Rechtsgrund Verzugsschaden seine Interessen auch anwaltlich verteten wahrnehmen und der RA stellt seine Bemühungen dem Schuldner unmitelbar in Rechnung. Und vollstreckt die auch.
Mündliche Aufforderungen oder elektronische Mitteilungen genüg dagegen i. d. R nicht, um Kenntnisnahme und damit Verzug glaubhaft vorzutragen.
Hat man hingegen gleich einen Anwalt mit Räumung und Rückgabe der Garage beauftragt, zahlt man dessen Bemühungen natürlich selbst: N. h. M. der Gerichte ist einem Vermieter zuzumuten, einen derart simplen Schriftsatz selbst zu verfassen und sicherzustellen, das er dem Nutzer zugeht (Zeugen, Beleg Einschreiben).
G imager761
Den Anwalt muss selbstverständlich der Mieter zahlen. Du hast alles ganz klar im Mietvertrag verankert, auch wenn kein spezielles Datum zur Räumung drinsteht. "Bis sie zu anderen Zwecken genutzt werden soll" reicht hier aus und ist jetzt der Fall (Sanierung).
Der Besteller bezahlt selbstverständlich.
Dann versuche mal zum Anwalt zu gehen und den zu beauftragen mit den Worten: „sie bezahl ich nicht, das macht der andere.“ vergiss es. Da springt kein Anwalt auf. Der Besteller bezahlt (zunächst) und kann evtl das Geld wiederbekommen vom Gegner.
Den Anwalt muss selbstverständlich der Mieter zahlen.
Nein, muß er nicht. Die Duldung der Garagennutzung wäre vielmehr schriftlich und zugangssicher zu widerrufen, eine angemessenen Frist zur Räumung und Herausgabe zu stellen und erst wenn der Mieter dem Herausgabeanspruch zu dem benannten Termin nicht nächkäme. darf man auf seine Kosten einen Rechtsanwalt mit Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen, der seine Gebühren dem Schuldner unmittelbar in Rechnung stellen kann.
Nur bei fruchtlosem Ablauf einer zur Räumung und Herausgabe bestimmten angemessenen Frist, deren Kenntnisnahmemöglichkeit man glaubhaft machen könnte, gäbe einen Verzugsschaden und damit Tragung der Kosten nunmehr gebotener anwaltlichen Vertretung durch den Mieter her.
Selbstverständlich bist du im Recht.
Das Problem ist (vermutlich ?) der schwammige Zeitraum.
>Erhebliche Sanierungsarbeiten in KW49 erforderlich. Die Garage ist bis dahin komplett frei zu räumen. Bei zuwider handeln geht es zu Ihren lasten. Ich verweise bei dieser Gelegenheit auf den am xx.xx.xx geschlossenen Mietvertrag.<
VielenDank
Falls du die Garage im Mietvertrag unter "Beschreibung der Mietsache" aufgeführt hast, ist sie im Mietpreis der Wohnung integriert und somit nicht kostenlos verliehen. Eine zeitliche Befristung der Mietzeit wäre damit auch nicht möglich.
Sollte allerdings die Garagennutzung als Leihe im Anhang des Mietvertrages aufgeführt sein, dann träfe die kostenlose Leihe zu. Dieser separate Leihvertrag kann sofort und fristlos gekündigt werden, da er nicht zeitlich fixiert ist.
Es könnte auch eine entgeltlose Duldung der Garagennutzung zutreffen, die jederzeit durch entsprechende Erklärung beendet werden kann.
Einen Anwalt solltest/bräuchtest du erst einzusetzen, wenn du diesen Fall vor Gericht entscheiden lassen willst/musst.
Die Anwaltskosten trägst in jedem Falle (zunächst) du. Eine spätere Schadensersatzforderung ist im Zuge des Rechtsstreites möglich oder es gibt einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach einem rechtskräftigen Urteil.
Vielen Dank.
Danke.Hoffe ein Vermieter bekommt auch mal Recht