Rohr undicht-Wer muS für den Schaden aufkommen?
Hallo erstmal. Wir wohnen in einem Hochhaus und in der Wohnung unter uns sind die Wände in der Küche feucht. Jetzt wurde festgestellt, dass eines unserer Rohre in der Küche (also direkt über der Küche der Nachbarin) undicht ist. Muss jetzt das Unternehmen, das die Rohre angebracht hat, etc. für den Schaden aufkommen oder wir? Wir haben die Rohre ja nicht schlecht angebracht, also ist es ja nicht unsere Schuld eigentlich. Und noch eine Frage.. Kann es überhaupt sein, dass das Wasser von uns kommt, wenn bei uns in der Wohnung alles trocken ist? Diese Nachbarin hat es sowieso schon sehr lange auf uns abgesehen, deswegen kann ich das ganze nicht wirklich glauben. Danke schon mal im Voraus :).
5 Antworten
Hallo Yllkalala,
Um den Kernpunkt Deiner Frage zu beantworten muss erstmals festgestellt werden was kaputt ist . In einer Eigentumswohnung gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen gehen die Versorgungsleitungen Für die Wohnungen über Dir und zum Anderen hast Du die Rohre in der Wand um Deine Whg. zu versorgen. Also alles was vor den Wasserzählern ist, ist Gemeinschaftseigentum und nach den Zählern ist es Dein Eigentum. Der Eigentümer Haftet bzw. seine Versicherung.
Deswegen ist sofort die Hausverwaltung zu informieren und die Versicherung. Verzögerungen vergrößern den Schaden. Kann Dir eine Verzögerung nachgewiesen werden, dann kann es sein dass Du persönlich für einen Teil des Schadens aufkommen muss.
Also sofort melden wenn Du es noch nicht getan hast.
Sunyani
Mit den Rohren der Hausinstallation habt ihr nichts zu tun! Eine Reparatur muß der Vermieter bezahlen.
Anders wäre es, wenn das Wasser aus dem Abfluss eurer Küche kommt, also aus den Rohren, die ihr selbst zusammengebaut habt.
Wende dich an die hausverwaltung. Sofort.
Nein, in einer Eigentumswohnung ist das eventuell bischen anders. Allerdings gibt es auch dort Gemeinschaftseigentum. Informiere also die Hausverwaltung.
Handelt es sich um eine Eigentumswohnung? Dann fürchte ich, dass ihr haftet. Wenn es eine Mietwohnung ist, ist es das Problem des Vermieters. Und ja, es ist sehr gut möglich, dass das Wasser von euch kommt.
Eigentumswohnung..
Wende dich an die Hausverwaltung und an deine Versicherung. Die Hausverwaltung wird Fachleute beauftragen. Deine Versicherung weiß, wer haftet.
Ich hoffe, du hast eine entsprechende Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, dann sollte das für dich kein Problem sein. Ansonsten wohl leider schon....
Was heißt, ihr habt die Rohre nicht schlecht anbebracht? habt ihr sie überhaupt angebracht? Bist du Eigentümer? Dann wende dich an deine Versicherung.
Wenn bei euch alles trocken ist, ist wohl das Rohr in der Wand kaputt. Das ist dann Sache des Vermieters/Eigentümers. Er muß veranlassen, daß der Schaden festgestellt und repariert wird. Und er muß das bezahlen. Vorausgesetzt, du hast das Rohr nicht beschädigt. Bis dahin hast du eine Schadenminderungspflicht. D.h. du mußt alles tun, was du kannst, damit der Schaden sich nicht vergrößert und der Vermieter/Verwalter und der Hausmeister muß sofort in Kenntnis gesetz werden.
Wir haben die Rohre in der Wand (die das Problem sind) nicht angebracht. Hoffentlich müssen wir nicht dafür aufkommen, weil wir selbst ja nichts dafür können. Danke für Deine Antwort!
Die Eigentümergemeinschaft/Versicherung wird dafür aufkommen. Nicht du persönlich.
Hey die Heizungsfirma trägt eine gewisse Garantie für eine bestimmte Zeit. Wenn es allerdings nicht auf Fehler der Firma der zurück zu führen ist (z.B. Materialschwäche) trägt die Kosten so weit ich weiss der Vermieter. Oder ist das eine Eigentumswohnung? Wartet erstmal ab und macht euch nicht verrückt.
Eine Eigentumswohnung. Mal sehen was passiert, da kann man wohl wirklich nur abwarten
Du kannst nicht abwarten und zugucken, wie das Wasser weiter aus dem Rohr aus dem Rohr läuft. Wenn allerdings die Hausverwaltung schon informiert ist (erkundige dich) dann wirst du ggf. auch von dort hören.
Seid ihr dagegen nicht versichert, ode kan da nicht eventuell die Hausgemeinschaft helfen?
Ist das aber auch so wenn es sich um eine Eigentumswohnung hält?