Gulideckel rausgehoben - was könnten für Strafen auf mich zukommen?

7 Antworten

Ich hab keine Ahnung, was Du zu erwarten hast. Ich bin nur gerade sehr schockiert.

Wie kommt man auf so eine hirnrissige Idee. Wie viele wart Ihr denn? War da niemand dabei, der auch nur einen Millimeter weiter als bis zur Nasenspitze denkt?

Du hast ja nur Glück gehabt, dass niemand gestorben ist.

Was mir bei Deiner Frage fehlt ist, dass nicht ein klitzekleines Bereuen zu spüren ist. Du bereust, dass Du erwischt worden bist, ist ja klar. Dass Du daraus gelernt hast und es nie wieder tun wirst, kann man wahrscheinlich nur durch eine äußerst unangenehme Strafe erreichen.

lakiluke 
Beitragsersteller
 06.01.2016, 22:47

Lieber Schwoaze ich habe aus dieser Sache sehr wohl was gelernt man muss ja nicht alles an gefühlen in die frage rein setzten oder?

Mfg lakiluke2


Schwoaze  06.01.2016, 23:25
@lakiluke

Nein, natürlich nicht, es würde aber das Bild das man sich von Dir macht, sehr viel sympathischer werden lassen, weißt Du? Ich wünsche Dir alles Gute.

Ja hab dabei nicht nachgedacht wo ich es gemacht habe, habe gedacht da würde sowieso nichts passieren.

Aber habe danach nochmal nachgedacht und es tut mir sehr leid zum glück ist keiner zu schaden gekommen.

Wenn es böse auf mich zu kommt kann ich meinen zukünftigen Job good bye sagen.

Die maximale Strafandrohung bei Erwachsenen sind 5 Jahre. Bei dir wird nach dem JGG geurteilt. Da es keine Kleinigkeit ist, was ihr angestellt habt, dürfte es mit Sozialstunden nicht getan sein. Vielleicht ein Arrest. Hängt alles vom Richter ab. 

Besser als nach der Strafandrohung zu fragen, solltest du dir Gedanken über deine Tat machen. Wäre ein Mensch zu schwerem Schaden gekommen, würdest weder du noch dein Opfer jemals wieder glücklich.

§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr


(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er



1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen
von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Bis zu fünf Jahre bzw. eine hohe Geldstrafe sind drinn. Man kann wohl davon ausgehen das eure Absicht (auch wenn es sau dumm war) nicht die war, jemanden zu schädigen bzw. "Einen Unglücksfall herbeizurufen". In dem Fall wäre die Strafandrohung, MINDESTENS 1 Jahr, bis zu Zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Was auch sein kann, ist das man euch nicht nach dem Jugendstraftecht bestraft (egal ob ihr jetzt 16 seid), sondern wie erwachsene behandelt da man doch von einem 16 Jährigen eigentlich schon die "geistige Reife" erwarten kann zu erkennen welche Gefahren durch diese Tat entstehen können.

Was zu Schluss für euch rauskommt, kann man nur schwer sagen, aber Einsicht und Reue zu zeigen für das was man getan hat wäre wohl ein wichtiger Schritt.

Ich mache ja auch viel sche.ß was zum Teil rechtlich gesehen schlimmer als Gullideckel ausheben ist aber Gullideckel ausheben mache ich nicht weil das tödlich sein kann (wenn zB ein Blinder da rein fällt, Hund/Katze fällt rein, Ball von Kind fällt rein → Kind will Ball wieder, klettert rein, findet aber nicht wieder raus etc)!!!