Retourware wird nicht abgeholt und Händler fordert Geld!, was tun?

2 Antworten

Ich vermute mal du willst darauf hinaus, dass der Händler das Geld nun doppelt von dir fordert, also für beide Kompressoren.

Tatsächlich ist es so, dass du dich hier im Bereich der Gewährleistung befindest. Der Händler muss auf seine Kosten (!) den Mangel beheben. Da er hier für Austausch gesorgt hat, muss er auch auf seine Kosten (!) den alten Kompressor abholen lassen.

Ich würde dem Händler ähnlich frannecks Vorschlag, auch direkt mitteilen, dass der Händler dafür zu sorgen hat, dass der Kompressor abgeholt wird, ansonsten würde man dem Händler eine tägliche Lagerpauschale von XX€ in Rechnung setzen (dies sollte angemessen sein, beispielsweise 9€).

sebasto10 
Beitragsersteller
 21.07.2015, 15:30

Richtig erkannt.

Darf ich das denn so einfach irgendwelche Lagerkosten erheben oder so was, gibt es da Vorschriften???

mepeisen  22.07.2015, 08:02
@sebasto10

Ja, darfst du. Ich würde das aber wie gesagt unter vernünftiger Fristsetzung von beispielsweise 2 Wochen für die Abholung des Alt-Gerätes ankündigen. Bei den Lagerkosten nicht übertreiben. Informiere dich beispielsweise bei Immobilienscout o.ä., wie viel beispielsweise eine typische Garage an Miete kostet und rechne da ein wenig von ab oder wie viel ein sehr kleiner Lagerraum kostet. Die Miete sollte nämlich örtsüblich sein.

Ich verstehe nicht ganz: Du hast doch bereits einen Austausch bekommen, oder? Dann musst du natürlich auch den Kaufpreis bezahlen, denn der Händler hat ja erfolgreich nachgebessert.

Wenn der defekte Kompressor bei dir nutzlos herum steht, kannst du dem Händler deinerseits eine Frist zur Abholung setzen und danach z.B. Lagerkosten verlangen

sebasto10 
Beitragsersteller
 21.07.2015, 15:28

Ich habe bereits den Kompressor bezahlt!!!!! Die wollen nun für das Austauschgerät auch noch mal die Volle Summe!!!!

Der Kompressor steht OVP Nutzlos seit über 40 Tagen im Keller.

Was für fristen gibt es, muss ich mich an irgendwelche Gesetze oder so halten???

franneck1989  21.07.2015, 17:35
@sebasto10

Das ist natürlich nicht in Ordnung. Schriftlich widersprechen und im Gegenzug gleich die Abholung des Geräts mit Fristsetzung (Vorschlag 14 Tage) einfordern. Dann kannst du nach Ablauf der Frist auch Lagerkosten in Rechnung stellen