Retourware wird nicht abgeholt und Händler fordert Geld!, was tun?
Hallo, ich habe bei einem bekannten Online - Shop einen Kompressor bestellt. Dieser wurde mit einer Spedition angeliefert nicht mit einem Paket dienst. Als ich den Kompressor auspackte waren meine Hände schon voller Öl, der Kompressor war am Motor undicht. Direkt beim Händler angerufen und reklamiert. Mir wurde am gleichen Tag eine Retouren Bestätigung per Mail gesendet, dass meine Retoure bearbeitet ist und die Spedition sich mit mir in Verbindung setzt, zwecks Abholtermin. Der Neue Kompressor wurde innerhalb von 2 Wochen Geliefert, auf nachfrage ob der alte mitgenommen wird, wurde mir gesagt das es kein Abholauftrag gibt und ich warten soll bis ich von der Dispo angerufen werde. Dies ist bis jetzt, nach 4 Wochen immer noch nicht passiert. Jetzt nach 31 Tagen bekomme ich eine Mahnung von dem Versand Handel das ich den offenen Betrag für den Kompressor bezahlen soll, Was soll ich jetzt tun?
Nach einem Anruf wurde mir mitgeteilt das der Betrag beglichen werden müsste da der alte Kompressor nicht wieder beim Versandhandel angekommen ist, da keine Abholung erfolgte.
Ich möchte aber auch nicht den Kompressor auf meine kosten zurücksenden, da der Versand ca. 60 Euro per Spedition kostet und ich nicht weiß ob ich es erstattet bekomme?
Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Ich vermute mal du willst darauf hinaus, dass der Händler das Geld nun doppelt von dir fordert, also für beide Kompressoren.
Tatsächlich ist es so, dass du dich hier im Bereich der Gewährleistung befindest. Der Händler muss auf seine Kosten (!) den Mangel beheben. Da er hier für Austausch gesorgt hat, muss er auch auf seine Kosten (!) den alten Kompressor abholen lassen.
Ich würde dem Händler ähnlich frannecks Vorschlag, auch direkt mitteilen, dass der Händler dafür zu sorgen hat, dass der Kompressor abgeholt wird, ansonsten würde man dem Händler eine tägliche Lagerpauschale von XX€ in Rechnung setzen (dies sollte angemessen sein, beispielsweise 9€).
Ja, darfst du. Ich würde das aber wie gesagt unter vernünftiger Fristsetzung von beispielsweise 2 Wochen für die Abholung des Alt-Gerätes ankündigen. Bei den Lagerkosten nicht übertreiben. Informiere dich beispielsweise bei Immobilienscout o.ä., wie viel beispielsweise eine typische Garage an Miete kostet und rechne da ein wenig von ab oder wie viel ein sehr kleiner Lagerraum kostet. Die Miete sollte nämlich örtsüblich sein.
Ich verstehe nicht ganz: Du hast doch bereits einen Austausch bekommen, oder? Dann musst du natürlich auch den Kaufpreis bezahlen, denn der Händler hat ja erfolgreich nachgebessert.
Wenn der defekte Kompressor bei dir nutzlos herum steht, kannst du dem Händler deinerseits eine Frist zur Abholung setzen und danach z.B. Lagerkosten verlangen
Ich habe bereits den Kompressor bezahlt!!!!! Die wollen nun für das Austauschgerät auch noch mal die Volle Summe!!!!
Der Kompressor steht OVP Nutzlos seit über 40 Tagen im Keller.
Was für fristen gibt es, muss ich mich an irgendwelche Gesetze oder so halten???
Das ist natürlich nicht in Ordnung. Schriftlich widersprechen und im Gegenzug gleich die Abholung des Geräts mit Fristsetzung (Vorschlag 14 Tage) einfordern. Dann kannst du nach Ablauf der Frist auch Lagerkosten in Rechnung stellen
Richtig erkannt.
Darf ich das denn so einfach irgendwelche Lagerkosten erheben oder so was, gibt es da Vorschriften???