Retoure Artikel fehlt, wer haftet.
Ich habe hier nur zu veralteten Gesetzeslagen Beiträge finden können und telle daher de Frage neu. Ich habe mir ein paar Schuhe über einen Online-Versand bestellt und wieder retourniert, da sie mir nicht gefielen und nicht passten. Nun sagt der Händler, dass ein paar fehlte und streite sich mit mir rum, dass ich dafrür haften solle. Inzwischen sind wir nach endlosem Hin und Her soweit, dass er mir aus Kulanz das Geld erstattet, wenn ich denen eine Kopie beider Seiten meines Ausweises zusende. Ich sehe nur nicht ein, dass das aus Kulanz sein soll, da ich doch alles richtig gemacht habe und nichts dafür kann wenn da auf dem Weg was verschwindet. Eine Kopie meines Ausweise will ich denen auch nicht geben, da ich mich hier in keine Bittrolle reinzwingen lassen will und mich vollkommen im Recht sehe. Ist es nun so, dass das Unternehmen die Gefahr der Retoure-Rücksendung übernehmen muss und wenn ja wie heißt das Gesetz und wo findet man es genau.
Vielen Dank für eure Hilfe
3 Antworten
" Ich sehe nur nicht ein, dass das aus Kulanz sein soll, da ich doch alles richtig gemacht habe und nichts dafür kann wenn da auf dem Weg was verschwindet."
"Ist es nun so, dass das Unternehmen die Gefahr der Retoure-Rücksendung übernehmen muss "
Nicht die Firma wo du es gekauft hast. Sondern das Versandunternehmen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Problem: Du müsstest DHL/Der Post (womit auch immer du es versendet hast) erstmal beweisen dass die genannte Ware drinnen war. Hast du als nicht zufällig Fotos oder Videos vom Einpacken gemacht werden die nichts erstatten und prinzipiell bleibst du auf dem Schaden sitzen. Wäre auch andersrum so. Es ist also wirklich Kulanz dass dir das Geld erstattet wird, der Händler müsste das nicht tun
Wer für die Retoure haftet kann ich dir nicht sagen, dafür aber definitiv, dass das Kopieren des Personalausweises verboten ist:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/
Er darf also von dir keine Kopie des Ausweises verlangen.
Hast du als du das Paket (war doch hoffentlich eins) abgegeben hast, keinen Zettel bekommen?
Dann müsste das Versandunternehmen herausfinden können was mit dem Paket passiert ist.
Du musst im Streitfall nur nachweisen, dass du das Paket versandt hast (natürlich mit Inhalt), am besten hast du noch Zeugen dafür. Danach hat der Unternehmer kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich deines Rückzahlungsanspruchs.
Er kann natürlich verlangen, dass ein dir evtl zustehender Anspruch gegen den Spediteur (zB aus der Versicherung) geltend gemacht wird.
Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht
Hallo, ja es war ein Paket den Sendungsverfolgungszettel habe ich und auch dem Kundenservice dort geschickt. Die meinen das da nichts zu erkennen ist. Also das nichts mit dem Paket passiert sein soll.