Gegenangebot bei ebay kleinanzeigen verbindlich?
Hallo, ich habe bei ebay kleinanzeigen einen Artikel eingestellt. Mir hat ein Interessent ein Angebot gemacht und die Frist läuft in den nächsten 12 Stunden aus. Leider war ich so blöde und habe gestern Abend ein Gegenangebot gemacht. Der Interessent meldet sich nicht mehr, aber wenn er das Angebot noch annimmt, ist lt. ebay kleinanzeigen ein Kaufvertrag entstanden. Im Umkehrschluss bedeutet das doch, dass ich den Artikel niemanden anderes verkaufen darf, oder?
Gibt es irgendeine Möglichkeit da wieder raus zu kommen? Ich habe leider auch keine Kontaktdaten von dem Interessenten.
Ich möchte den Artikel einfach nur jemanden verkaufen, der diesen auch wirklich haben möchte.
Viele Grüße
4 Antworten
lies doch einfach die AGB.. die du akzeptiert hast.. dann weisst du es verbindlich.. hier antworten allzuoft leute, die falsche antworten geben...
Korrekt, DH!
Ich hatte auch befürchtet, dass es verbindlich ist, aber ich hatte die Hoffnung, dass man da ggf. noch irgendwie wieder rauskommt. Das scheint dann wohl ein Wunschgedanke gewesen zu sein. Das heißt, ich darf noch 37 Stunden warten : (
oder du schreibst den käufer an :-0
Das habe ich schon gestern Abend gemacht, aber es kommt keine Reaktion.
aber wenn er das Angebot noch annimmt, ist lt. ebay kleinanzeigen ein Kaufvertrag entstanden
Nicht nur lt. eBay-Kleinanzeigen, sondern auch laut AGB
Im Umkehrschluss bedeutet das doch, dass ich den Artikel niemanden anderes verkaufen darf, oder?
Korrekt. Du musst jetzt abwarten, wenn du dich nicht mit dem Interessenten in Verbindung setzen kannst. Ich würde mal eine Frist von 1-2 Tagen für ausreichend erachten.
sondern auch laut AGB
sorry, natürlich laut BGB
Schreib ihm doch einfach, die Kontaktdaten hast du ja entweder aufgrund der Mail mit dem Gegenangebot oder besser noch in der App. Alles halb so wild.
Ich habe ihm schon über ebay kleinanzeigen geschrieben (das war gestern), aber er reagiert nicht. Anscheinend ist es aber so, dass ich wohl die Frist abwarten muss und das ist echt blöde.
Naja, die Frist ist ja im Stundenbereich. Du kannst ja schon alle Vorbereitungen treffen und mit einem anderen verhandeln. Rechtlich gesehen bist du aber an diese Frist gebunden.....Aber das zählt halt auch nur dann, wenn das einer "einfordert". Das musst du selber abschätzen.
Du hast auf Deinen eigenen Artikel geboten, um den Preis hochzutreiben? - das ist verboten. Ansonsten , wie empfohlen, lies die Allg. Geschäftsbedingungen durch. lg Lilo
Bitte richtig lesen. Das was ich gemacht habe, ist definitiv nicht verboten. Es handelt sich nicht um ebay sondern um ebay kleinanzeigen!
Ein Interessent kann unten ein Angebot machen. Dieses Angebot hat eine Gültigkeit von 48 Stunden. In dieser Zeit, kann ich das Angebot annehmen dann ist ein Kaufvertrag entstanden oder ich kann ein Gegenangebot machen und das habe ich gemacht. Dieses Gegenangebot hat ebenfalls eine Gültigkeit von 48 Stunden. Der Interessent kann ebenfalls annehmen oder ein Gegenangebot machen. In dieser Zeit kann ich aber den Artikel nicht an eine andere Person verkaufen und genau DAS Ist mein Problem, denn der Interessent meldet sich nicht mehr und alle anderen Interessenten hätten gerne den Artikel. Ich darf aber nicht verkaufen und meine Frage war ob ich da irgendwie rauskommen kann oder das Angebot selber beenden kann.
Du kannst unter der Bedingung verkaufen, dass der Erstkäufer dein Angebot nicht annimmt.
Egal wie oft es erzählt wird. Die Ebay AGB stehen NIEMALS über den Gesetz!