Restzahlung von Pkh Raten durch Erbschaft verhindern/umgehen?
Hallöchen Forum,
meine Mama zahlt nun 3 Jahre lang monatlich 75€ Pkh raten ab. Nun zu meiner Frage:
Meine Mama wird sobald sie beim Notar unterschrieben hat einen Teil des Geldes erben das sie bekommen wird sobald das Haus ihres Vaters verkauft wurde. Da sie dadurch einen starken finanziellen "Schub" bekommt, müsste sie wahrscheinlich die restlich zu zahlenden Schulden sofort und auf einen Schlag abbezahlen. Könnte man das auf irgendeine Art verhindern? Wenn ja wie?
Würde es was ändern wenn man die Erbschaft annimmt aber sie auf ein konto eines Familienmitglied einzahlt? Quasi als "Geschenk" oder ähnliches?
Da ich mich in diesem Bereich sehr wenig bis gar nicht auskenne, hoffe ich hier auf hilfreiche antworten, da ich durch googlen nichts konkretes gefunden habe.
5 Antworten
Ich finde es extrem unmoralisch, sich aus einer finanziellen Verpflichtung stehlen zu wollen. Zumal es strafbar wäre - Erschleichung von Leistungen.
Nein, das lässt sich legal nicht verhindern. Die Idee, das Ganze auf ein anderes Konto zu überweisen, kann bös in die Hose. Es würde nichts daran ändern, dass die Rückzahlung zu leisten ist. Und wenn der Betrag dann hoch genug ist, würde evtl. das Finanzamt noch kommen und Schenkungssteuer verlangen.
Nimm es mir nicht übel - selbst wenn !! durch ein solches Erbe diese Ratenzahlungsvereinbarung widerrufen würde ! - dann wären doch ( maximal ) 2700 Euro im Hinblick auf einen Anteil an einem Hausverkauf doch eher ein "Lachbetrag".
Ich finde es richtig, dass deine Mutter nach Empfang der Erbschaft die gesamte Prozeßkostenhilfe zurückzahlen muß. Sie ist nicht mehr bedürftig. Der Steuerzahler, von dessen Geld die Prozeßkostenhilfe gewährt wurde, ist kein Kreditinstitut.
Nein, das kann man nicht verhindern. Was übrigens auch sehr unverschämt wäre, da die Prozesskostenhilfe aus Steuermitteln finanziert wird.