Gilt eine Mitgliedschaft beim VdK als Rechtsschutzversicherung?
Hallo,
Ich würder gern wissen, ob eine Mitgliedschaft beim VdK mit einer Rechtsschutzversicherung gleichzustellen ist? Kann ich wenn ich Mitglied in diesem Sozialverein bin dennoch Prozesskostenhilfe oder einen Beratungsgutschein beim Amtsgericht beantragen, falls ich mit dem VdK nicht zufrieden bin?
Danke im Voraus!
3 Antworten
nein, der VdK ist keine RS-vers. und ob du PKH bekommst, hängt von anderen faktoren ab.............. "nicht zufrieden sein" ist keiner..............
nein.... natürlich nicht!
Falsch!!!!!
http://auties.net/vdk-prozesskostenhilfe
Weder Beratungshilfe noch Prozesskostenhilfe kannst du in Anspruch nehmen. Vorsicht!!!! Der VDK ist sogar teurer, da du Gebühren für Widerspruche etc. bezahlst. Prozesskostenhilfe kostet nichts. Allerdings bekommst du die Rechnung, wenn die mitbekommen das du VDK Mitglied bist. Ist nicht richtig, kann ich mich wirklich darüber aufregen, ist aber so.
Die Mitgliedschaft beinhaltet einen Rechtsschutz in sozialen Angelegenheiten. Darüber hinaus, darf der Selbsthilfeverein keine Rechtsberatung leisten
Den ANTRAG auf einen Beratungsgutschein kann natürlich jeder stellen.
NEIN!!! Du zahlst das sonst selber. Falsche Antwort
also kann PKH nicht von einer Mitgliedschaft beim VdK abhängig gemacht werden?