Kontoauszüge kopieren bei Prozesskostenhilfe?
Hi Community,
da ich dabei bin die Prozesskostenhilfe für einen Rechtsstreit zu beantragen, hätte ich folgende Frage: Kann ich bei den Kontoauszügen nur die Auszüge kopieren, die den zu dem Zeitpunkt aktuellen Kontostand aufweisen? Da ich die Auszüge der letzten 3 Monate abschicken muss, kommt da einiges zusammen. Ich habe ja keinen eigenen Drucker/Scanner und muss in den Copyshop. Da wäre es schon gut, wenn ich nur an die ca. 5 Auszüge kopieren muss, die die Kontostände von Ende März bis Anfang Juni beeinhalten. Oder muss ich alle kopieren? Das wären dann schon an die 30 Auszüge - mindestens...
Wäre super, wenn da jemand was weiß :)
LG Caladria
3 Antworten
Du kannst doch immer einen monatsauszug nehmen
Du musst alle kopieren.
Du kannst doch persönlich hingehen und kannst die Originale vorlegen - das Gericht prüft lediglich die Angaben zu den Einnahmen und Ausgaben, die Du im Antrag angibst - ggf. macht sich der Sachbearbeiter dann die eine oder andere Kopie, die relevant ist.
Die Kontoauszüge behalten sie nicht...
Wenn der Antrag schriftlich gestellt wird, dann mußt Du alles kopieren - man sollte das aber grundsätzlich persönlich machen...