Aufhebungsvertrag wegen Mobbing

2 Antworten

Wenn Du eine gesetzliche Kündigungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 hast, kann Du ja ordentlich zum 31.07. kündigen; die Frist nach Abs. 1 sind 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Selbstverständlich kannst Du mit Deinem Arbeitgeber (wenn er sich darauf einlässt) auch einen Aufhebungsvertrag schließen über eine frühere oder sofortige Beendigung mit Verhandlung der Bedingungen - aber dazu besteht für Dich ja wohl kein Anlass, wenn Du selbst rechtzeitig kündigen kannst.

Für den Urlaub gilt folgendes (wenn keine tariflichen Regelungen zu beachten sind):

Anspruch auf Urlaub, den Du wegen längerer Erkrankung im Bewilligungsjahr nicht nehmen kannst, bleibt ab Ende des Jahres 15 Monate bestehen - Urlaubsanspruch aus 2013 also bis Ende März 2015. Wenn er wegen der Kündigung nicht mehr genommen werden kann, muss er nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 Abs. 4 ausbezahlt werden. Das gilt zunächst einmal für den Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub; wenn Du einen darüber hinausgehenden Urlaubsanspruch hast, gilt der Abgeltungsanspruch für diesen Teil nur dann, wenn es dazu im Arbeitsvertrag keine besondere Regelung gibt oder wenn nicht zwischen gesetzlichem und zusätzlichem Urlaub unterschieden wurde.

Da Dein Arbeitsverhältnis schon länger als 6 Monate besteht und in der 2. Jahreshälfte endet, hast Du für 2014 Anspruch auf den vollen Urlaub (wieder eventuell mit der Unterscheidung wie oben) und nicht nur auf den anteiligen: BUrlB § 4 in Verbindung mit § 5. Wenn Du den vollen Urlaub für 2014 gegen Deinen "alten" Arbeitgeber beanspruchst, hast Du für dieses Jahr allerdings keinen Urlaubsanspruch mehr gegen den neuen Arbeitgeber (es sei denn, Dein Urlaub dort wäre länger).

Ist der neue Vertrag schon unterschrieben? Zumindest ein Vorvertrag? Dann Aufhebungsvertrag schließen. Theoretisch hast Du noch Anrecht auf Urlaub.

elkle 
Beitragsersteller
 12.06.2014, 16:25

Hallo und lieben Dank für die schnelle Antwort. Also, ich habe die mündliche Zusage, daß ich den Job bekomme; schriftlich habe ich noch nichts.