Reservierungsgebühr bei Mietwohnung zulässig?
Hallo zusammen, ich habe kürzlich einen Bewerbungsbogen für eine Mietwohnung ausgefüllt, darauf war folgender Satz aufgefüht: "Reservierungsgebühr: Werden die Mietverträge angefertigt und an die Mietpartei versandt, wird durch Absage durch die Mietpartei eine Reservierungsgebühr in Höhe von einer Nettomiete fällig, die an die Vermietung zu zahlen ist." Ist das so überhaupt rechtens?
10 Antworten
Das ist unzulässig, da unangemessene Benachteiligung des Mieters. Derartige Kosten sind Verwaltungskosten die vom Vermieter zu tragen sind.
Da die Gebühr offenbar NICHT fällig ist, wenn der Mietvertrag zustande kommt, dürfte es sich eben nicht eine versteckte Maklergebühr handeln.
Ich habe aber erhebliche Zweifel, ob die Gebühr bei Absage überhaupt fällig sein darf. Verträge kommen durch 2 übereinstimmende Willenserklärung zustande. Wenn du den Mietvertrag zugeschickt bekommst, kann es sein, dass du mit Klauseln darin nicht einverstanden bist und so Veränderungen erreichen möchte. Diese freie Willenserklärung nun durch eine Gebühr regelrecht auszuhebeln, ist rechtlich kaum haltbar, berührt sogar strafrechtliche Azpekte wie Nötigung denn vereinfach ausgedrückt: Entweder du unterschreibst oder musst eine Menge Geld zahlen. So eine Miete zu zahlen ist ja auch nicht ohne. Daher für mich rechtswidrig.
Diese Gebühr wird fällig, wenn Du - wie schon aufgeführt den Mietvertrag schon anfertigen lässt und dann die Wohnung doch nicht willst. Dem Vermieter ensteht dadurch Verlust bei der Mieteinnahme. Schließlich hätte er die Wohnung in der Zeit auch an jemanden Anderes Vermieten können
Das ist ja mal was ganz neues, allerdings falsch, da unzulässig. Es ist reine Abzocke.
Nach deutschem Mietrecht ist so eine Gebühr unzulässig. Das sich ein Mieter nach ausstellen und lesen des Vertrages es anders überlegt ist das Geschäftsrisiko des Vermieters.
Nehmen wir mal an, Du sagst zu - bis zum 1.7. ist ja noch viel Zeit. Der Vermieter sagt allen anderen Bewerbern ab. Die suchen also weiter. Plötzlich fällt es Dir ein, dass Du die Wohnung nicht mehr willst. Der Vermieter muss die Wohnung neu ausschreiben. So eine Ausschreibung ist nicht immer kostenlos. Einzelheiten - sprich die wichtigsten Aspekte aus dem Mietvertrag erfragt man bei der Besichtigung .
Nein, das ist falsch. Diese Gebühr soll dann bereits bezahlt werden, wenn der Vermieter oder Makler den Vertrag zusendet und du unterschreibst sollst. Der Absender verhindert so, dass der Mieter den Vertrag überprüft und erst danach unterschreibt. Niemand muss einen Vertrag einfach unterschreiben oder zahlen, das grenzt an Nötigung.
Dein letzter Satz ist total falsch. Nur was schriftlich im Mietvertrag steht, ist auch beweisbar und nicht, was mal eben nebenbei bei der Besichtigung gesagt wird. Außerdem kann der Vermieter immer noch überraschende Klauseln im Mietvertrag aufnehmen und dann heißt es: unterschreib oder zahl! Wohl kaum,
In Deutschland gilt Vertragsfreiheit. Wenn du so einen Vertrag unterschreibst, musst du auch zahlen.
ob es rechtens ist weiß ich nicht,wahrscheinlich nicht,aber die wollen sich absichern,denn wenn sich zig leute bewerben und man entscheidet sich für jemanden und der will dann doch nicht ,fangen die wieder von vorne an.
aber die wollen sich absichern,denn wenn sich zig leute bewerben und man entscheidet sich für jemanden und der will dann doch nicht ,fangen die wieder von vorne an.
das ist wirtschaftliches Risiko und vom Vermieter zu tragen.
Hab ich vergessen zu erwähnen: Die Wohnung wäre erst zum 01.07 bezugsfrei. Es waren ca. 20 Bewerber vor Ort. Ich denke nicht das es da Einnahmeverluste geben sollte. Außerdem sollte man doch das Recht bekommen den Mietvertrag anzuschauen und falls der einem nicht zusagt, die Wohnung doch nicht zu nehmen, oder?