Handy verkauft, Kundin zahlt nicht. Was tun?

5 Antworten

Die Polizei ist in Deinem Fall nicht der richtige Ansprechpartner - es handelt sich um einen zivilrechtlichen möglichen Streitfall, für den die Bullinskis nicht zuständig sind.

Schreib ihr per einschreiben, daß Du ihr eine letzte Frist von, sagen wir mal 7 Tagen setzt und dann nach Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten wirst.

Du kannst ohne weiteres einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, der zwar Gebühren kostet, die die Käuferin aber zahlen muß. Wichtig hierfür ist jedoch, daß Du lückenlose und vollständige Unterlagen bereithalten kannst, um Deinen Anspruch zu beweisen.

elsalvatore  26.08.2015, 21:11

Er muss es nichtmal beweisen.
Das Amtsgericht stellt die Beschlüsse blanko aus. Überprüft wird erst, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt ;)

Polizei und Anzeigen wegen Betrug

Aren89  26.08.2015, 21:44

Na wenn du das so siehst mir hat es geholfen

franneck1989  26.08.2015, 21:33

Blödsinn, das ist erstens falsch und bringt dem Fragesteller das Geld auch nicht wieder

Ist ganz einfach, mach dir mal keine Sorgen :)

Als erstes würde ich dir raten eine schriftliche Mahnung mit einer neuen Frist aufzusetzen, und ihr per Einschreiben zu schicken.

Wenn darauf nicht reagiert wird gehst du entweder zu der Polizei, die sich wahrscheinlich nicht kümmern wird, oder zu einem Anwalt, der sich kümmern wird. Das hört sich jetzt erstmal aufwändig und kostenintensiv an, aber das ist es nicht. Einen Termin machen, hin alles mitnehmen, fertig. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, wird die dafür bezahlen. Wenn nicht, musst du es vorstrecken und bekommst es dann nach der Gerichtsverhandlung wieder (bin mir zu 100% sicher, dass du Recht bekommst. Vorausgesetzt der Vertrag war anständig aufgesetzt).

Polizei ist Blödsinn, das wäre Zeitverschwendung.

Da du ein netter Mensch bist, setzt du einmalig schriftlich eine Nachfrist von 7 Tagen und kündigst bei Nichterfüllung das gerichtliche Mahnverfahren an. Das würde dich zwar einmalig 32€ kosten, in deinem sehr eindeutigen Fall sehe ich aber wenig was dagegen spricht. Einziger Wermutstropfen: wenn die Frau mittellos ist, läufst du Gefahr, dass du nicht (sofort) an dein Geld kommst und Geduld brauchst.

Du kannst es nur zivilrechtlich durchsetzen.

Setz schriftlich Mahnungen auf. Am besten per Einschreiben.
Nach der dritten gehst zum Amtsgericht und besorgst dir einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. ( die Kosten dafür kannst du übrigens auch auf den Käufer abwälzen)
Dann bist du auf der sicheren Seite.

elsalvatore  26.08.2015, 21:41

Hast recht, ohne Mahnbescheid kein PfÜb. (Macht aber auch nichts, den kann man sich im Schreibwarenladen kaufen und losschicken)
Die 3 Mahnungen entsprechen kaufmännischen Gepflogenheiten, deshalb drei, hab da n bisschen was durcheinandergebracht.

franneck1989  26.08.2015, 21:32

Wieso sollte man mehr als einmal mahnen? Den wichtigen Teil (gerichtliches Mahnverfahren) lässt du komplett aus, denn ohne dieses kann es gar keine Vollstreckung geben