Reservierungs Geld zurück verlangen bei eBay Kleinanzeigen?
Hallo :) ich habe über eBay Kleinanzeigen ein Bett gefunden was ich gerne genommen hätte. Habe es mir angesehen und eine Anzahlung von 30€ gemacht . Doch ich habe jetzt eine dicke Rechnung bekommen und da ich noch Schülerin bin und nur einen Nebenjob in der Kneipe an einem Tag am Wochenende habe und da nicht viel verdiene wollte ich gerne die 30€ zurück haben . Geht das ? Danke schonmal :)
9 Antworten
Und die Rechnung kam ganz überraschend und war überhaupt nicht einzuplanen, ja? Über solche Menschen wie dich freuen sich Verkäufer ganz besonders. Rein rechtlich musst du die Ware jetzt kaufen, denn mit der Anzahlung ist ein ,,Vertrag" zustande gekommen. Frag beim Verkäufer an, ob du deine Anzahlung zurück bekommst. Schön ist das nicht. ,,Verlangen" kannst du gar nichts. Es wäre reine Nettigkeit vom Verkäufer.
Hey Vici,
die Anzahlung ist eine Sicherheit für den Verkäufer, damit eben sowas nicht passiert. Denn sonst könnte jeder die Artikel reservieren und nicht abholen - extremer Zeit und Nervenaufwand für jeden Verkäufer.
Rechtlich ist die Anzahlung dazu da, dass der Kaufvertrag auch eingehalten wird - sollte dieser gebrochen werden, so verbleibt diese beim Verkäufer.
Natürlich kannst du den Verkäufer nett um eine Rückzahlung bitten & deine Situation schildern (ich denke viele werden da kulant sein).
Viel Erfolg dabei!
MfG PureThinking
Nein. Du hast eine rechtsgültigen Vertrag über den Kauf des Bettes abgeschlossen, und musst den einhalten. Sprich: Du musst da Bett nehmen und bezahlen.
Falls der Verkäufer sich auf eine Rückgängigmachung des Vertrages einlässt, geht das zu seine Bedingungen. Falls er das Geld bbehalten will, kannst du nix machen.
Was meinst du denn, wofür eine Anzahlung da ist?
Natürlich hast du keinen Anspruch auf Rückzahlung. Der Verkäufer aber, den vollen Kaufpreis bezahlt zu bekommen.
Wenn Du wirklich vom Verkauf zurücktrittest und dem Verkäufer sein Geschäft vermasselst, sind die 30 Euro als Lagergebühren zu sehen. Du wirst keinen Cent zurückerhalten, sondern der Verkäufer kann den Kauf einklagen. Ist denn der Verkäufer überhaupt damit einverstanden?