Diebstahl/Einbruch in der WG, wie verhalten?

7 Antworten

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Um dich haftbar zu machen, müsste man dir erst einmal die Schuld NACHWEISEN. Eine Private Haftpflichtversicherung würde dich hier gegen einen unberechtigten Anspruch schützen. Auch vor Gericht.

Habt ihr denn eine gemeinsame Hausratversicherung? Wahrscheinlich nicht. Diese würde wenigstens bei einem EINBRUCH eintreten. Wenn die Tür offen stand, natürlich auch nicht.

Wenn die Besitzerin (Mitbewohnerin) noch Studentin ist, wäre sie über die Außenversicherung ihrer Eltern abgesichert. Aber eben auch nur bei einem EINBRUCH

Zu deinem PS wg. fehlender Hausratversicherung.

Wenn die Tür offen stand oder nicht abgeschlossen war, zahlt ohnehin keine Hausratversicherung. Das ist dann einfacher Diebstahl, der nicht versichert ist. Wenn du abgeschlossen hast, müssten ja auch Einbruchspuren an
der Tür zu finden sein.

caravinchon 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 11:37

Abgeschlossen habe ich nicht (machen wir dummerweise nie). Trotzdem kann man die Tuer von aussen nicht oeffnen ohne Gewalt.

HerrFilzmann  18.07.2017, 11:52
@caravinchon

Für Versicherungen muss die Tür mit einem Schlüssel abgeschlossen sein.  Einfaches zu ziehen reicht leider nicht aus. Da ihr keine Hausratversicherung habt, ist es ohnehin egal. Ihr solltet es euch trotzdem angewöhnen. Der Gedanke, dass Fremde in der Wohnung waren, ist echt nicht schön.

DerHans  18.07.2017, 14:25
@HerrFilzmann

WENN die Bewohner der WG Studenten oder Azubis sind, sind sie aller Wahrscheinlichkeit nach über die Außenversicherung ihrer Eltern versichert.

Natürlich ebenfalls nur bei einem EINBRUCHDIEBSTAHL

HerrFilzmann  18.07.2017, 19:04
@DerHans

Außenversicherung nur, wenn die Kinder lediglich für die Dauer einer Ausbildung/Studiums dort wohnen und keinen eigenen Hausstand gegründet haben. Was ein eigener Hausstand ist, ist nicht ganz einfach zu erklären. Hängt  u.a. von der  Einrichtung/Ausstattung der Wohnung zusammen. Aber wie du schon gesagt hast, der EINBRUCHDIEBSTAHL im Sinne der
Versicherungsbedingungen fehlt.

Ihr müsst die Polizei holen, das ist das Wichtigste

caravinchon 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 11:01

Die Mitbewohnerin ist heute morgen mit ihrer Freundin, der die Geige gehört zur Polizei gegangen. Weiß noch nicht, was sich dabei ergeben hat.

Habt Ihr den Vorfall polizeilich gemeldet? Wenn nicht, schnellstmöglichst nachholen! Gibt es denn keine Einbruchspuren, weil vermutlich die Eingangstür nicht verschlossen war und habt Ihr geprüft, ob noch weitere Gegenstände gestohlen wurden?

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre die Privathaftpflicht der Freundin, die die Geige geliehen hat oder auch Deine, wenn Dir hier eine Schuld nachgewiesen wird! Die Chancen auf Kostenübernahme der PH sind aber eher gering! Auf jeden Fall aber, will die Versicherung ein Polizeiprotokoll sehen!

.... und oh Wunder gerade nur die teuere Geige ist weg?!

Das kann echt nicht dein Problem sein.

caravinchon 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 11:42

Danke für die Einschätzung! Ich weiss eben nicht, ob ich an ihrer Stelle erwarten würde, dass ich mich an einem Ersatzkauf beteiligen müsste

Goodnight  18.07.2017, 12:12
@caravinchon

Sicher nicht, du bist nicht verantwortlich für die zweifelhafte Unterbringung eines teuren Instruments.

Für mich seiht das eh nach Versicherungsbetrug aus.

DerHans  18.07.2017, 14:27
@caravinchon

Eine Private Haftpflichtversicherung würde dich hier gegen einen unberechtigten Anspruch schützen. Auch vor Gericht.

Als Student oder Azubi wärst du noch bei deinen Eltern haftpflichtversichert, FALLS sie eine PH haben.