Reparierter Totalschaden?
Ich hab mir ein Fahrzeug mit Totalschaden gekauft und hab es schon repariert. Muss man danach zum Gutachter oder was muss alles erledigt werden damit es kein Totalschaden mehr hat.
6 Antworten
Wenn der Schaden richtig repariert wurde ist alles in Ordnung. Zum TÜV musst du erst wieder zur nächsten Hauptuntersuchung.
Ein Totalschaden kann übrigens viel heißen. Ein Freund von mir fährt auch ein Auto mit Totalschaden. Der Wagen ist nur noch 300€ wert und hat eine eingedrückte Türe hinten rechts welche sich nicht mehr öffnen lässt. Da die Türe ein Fluchtweg ist hat er die Rücksitzbank entfernt und austragen lassen. Problem war gelöst. Auto wieder verkehrssicher.
wenn es noch TÜV hat dann mußt du nirgendwo hin. Aber es war eben mal (vermutlich) ein wirtschaftlicher Totalschaden, dass heißt die Reparatur war teurer als der Wert des Fahrzeugs.
Der Wagen muss zwingend dem TÜV vorgestellt werden, wird dort abgenommen, bzw. überprüft und wenn alles o.k. ist, wird er mit einem TÜV Stempel "belohnt"
Der Wagen muss zwingend dem TÜV vorgestellt werden
Hast du eine Quelle für diese Aussage?
Muss er nicht. Er muss erst dann zum TÜV wenn dieser fällig ist. Davor muss das Fahrzeug einfach nur Verkehrssicher sein
Der Fahrer (ist auch bei direkt abgenommenem TÜV) selbst verantwortlich dass er das Auto nur in verkehrstüchtigem Zustand im öffentlichen Straßenverkehr bewegt. Wenn also ein Schaden repariert wurde kann der Fahrer das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Wenn er sich nicht sicher ist ob wirklich alles ok ist kann er sich das von einem Fachmann bestätigen lassen. Vom TÜV, von der Werkstatt, vom Weihnachtsmann. Letztendlich bleibt er selbst verantwortlich.
Natürlich muss er zur nächsten Hauptuntersuchung aber das muss er immer.
Musst Du nicht glauben, ist aber so.
Weißt du wann es überhaupt ein ‚totalschaden‘ ist?
wenn die Rep Kosten den wiederbeschaffubgs-/ Zeitwert übersteigen würden.
wenn du also ne Beule im kotflügel eines Golf mit 350.000 km hast, wird der Austausch samt Lackierung den wiederbeschaffungswert übersteigen....also Totalschaden!
da wird es keine Einschränkung in der Fahrtüchtigkeit geben
also, ‚totalschaden‘ muss nicht autimatisch ‚total kaputt‘ heißen
falsch
Denn der Termin zur HU fällig ist.., wegen dem Unfall bzw der rep nicht
Es heißt ja "wirtschaftlicher Totalschaden".
Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, kannst du ja die Hauptuntersuchung beim TÜV vorziehen.
die Frage ist ja:
was war es für ein Schaden?
wenn du z.b. einen 20 Jahre alten Golf mit 350,000 km fährst, ist selbst ein Kratzer in der Stoßstange ein wirtschaftlicher Totalschaden ...
dass er mit einem festgestellten Totalschaden, der irgendwo und irgendwie "repariert" wurde, nach eigenem Gutdünken i.O. ist, frei herumfahren darf, bis der TÜV fällig ist, kann ich bei der Deutschen "Gründlichkeit" nicht glauben Für Warschau o.ä. kann ich es mir vorstellen.