Verkäufer verkauft Totalschaden (Motorrad) als "repariert"?
Hallo liebe Community. Mich erwischte vor ein paar Wochen ein Pkw auf meinem Motorrad. Dabei flog das Motorrad lediglich um. Der Gutachter bestätigte einen schweren Schaden (Totalschaden wirtschaftlich) aufgrund eines verbogenen Lenkeranschlages (am Rahmen, daher müsste zum Rahmenwechsel der Motor etc. alles ausgebaut werden = teuer) und eine verbogene Gabel vorne. Ein Händler kaufte mir das Bike über eBay Kleinanzeigen für einen guten Preis ab. Im Kaufvertrag verwies ich ausdrücklich auf einen Totalschaden. Er meinte, er brauche sie sowieso nur als Teileträger. Jetzt steht sie 2 Wochen später als "Sturzschaden repariert mit optischen Kratzern und einer Delle" im Netz für 2000€ mehr, als er mir gezahlt hat.
Kann ich ihn dafür anzeigen, sodass er beweisen müsste, dass er die Lenkergabel wirklich repariert habe?
Mir gehts nicht um mich, sondern dass jemand eventuell einen überteuerten Totalschaden kauft.
Liebe Grüße und danke im Voraus!
10 Antworten
Wenn jemand einen wirtschaftlichen Totalschaden repariert, ist nichts dagegen einzuwenden, weil für eine Werkstatt, in der die Mechaniker eh bezahlt werden, nur Teilekosten anfallen.
Ob er das Fahrzeug überteuert verkauft, darf dir ziemlich wurscht sein. Der Verkäufer muss nur auf den Vorschaden hinweisen.
Warum? Wenn der Händler da Zeit, Geld und Mühen investiert hat ist es doch sein gutes Recht das mit etwas Gewinn zu verkaufen?!
Totalschaden bedeutet, dass die reparatur des Schadens höher ist als der Zeitwert des Fahrzeugs. Das bedeutet nicht, dass der Händler das Ding nicht wieder repüarieren und verkaufen kann.
Was er wirklich repariert hat ist nicht mehr deine Sache, da müssen die zukünftigen Interessenten Sorgfalt walten lassen. Ander sähe es aus, wenn der verkäufer "unfallfrei" geschrieben hätte. Dann hättest du einen Betrug anzeigen können.
Du hast damit überhaupt nichts mehr zu tun. Woher willst du wissen, ob er nicht tatsächlich die Reparatur durchgeführt hat?
Kann ich ihn dafür anzeigen, sodass er beweisen müsste, dass er die Lenkergabel wirklich repariert habe?
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn Du ihn anzeigst, müsstest Du ihm nachweisen, dass er das Teil nicht repariert hat.
Vermutlich kannst Du das nicht, da Du das nur vermutest.